Corona - Stand 05.05.2020

Logo_Coronavirus neu

Spielplätze wieder geöffnet

Ab dem 4. Mai 2020 werden schrittweise auch die Spielplätze in Sebnitz und den Ortsteilen wieder geöffnet.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, welche ab dem 04.05.2020 in Kraft getreten ist, dürfen Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Bitte beachten Sie die angebrachten Hinweise an den Spielplätzen zu den erforderlichen Auflagen, die eingehalten werden sollten, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.  

Spielplätze geöffnet

Antrag auf geförderte Schülerbeförderung bis zum 31. Mai 2020 stellen
Bei Nichtbetreuung in Kita - Stadt Sebnitz übernimmmt auch weiterhin die Kosten der Elternbetreuung
Arbeitsmarktbericht April 2020
Aktuelle Informationen zur Lage 04.05.2020, 14:00 Uhr
Allgemeinverfügung - Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Allgemeinverfügung - Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize im Freistaat Sachsen
Allgemeinverfügung - Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote
Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des  Corona-Virus
Allgemeinverfügung - Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten
Angebot des Landkreises für Berufspendler im Zusammenhang mit der tschechischen Pendlerreglung wird angenommen
Asklepioskliniken - Welttag der Handhygiene