Bekanntmachungen

Vorzeitiger Bebauungsplan „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 mit Beschluss Nr. STR/2024/044 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.

Mit dem vorzeitigen Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“, besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), der Anlage zur Begründung (Teil C-Anlage 1) und dem Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 08.08.2024in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung, während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024
    Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liseselotte-Hermann-Str. 4, 02625 Bautzen
    Der Umweltbericht liefert eine Bestandsaufnahme sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Es werden Planungsalternativen untersucht sowie eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz erstellt. Außerdem enthält der Umweltbericht naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes sowie der Sicherung der Niederschlagswasserversickerung.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar
Oberbürgermeister

Teil A Planzeichnung
Teil B Textliche Festsetzungen
Teil C Begründung
Teil C Begründung Anlage Konzept
Teil D Umweltbericht

Planzeichnung Caravan LH

Ausschnitt Planzeichnung (Teil A) des Vorentwurfes zum vorzeitigen Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain" im Ortsteil Lichtenhain (Abbildung: Stadtverwaltung)

Öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung einer Teilstrecke der öffentlichen Straße „Obere Dorfstraße“ im Ortsteil Altendorf im Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz
zur Einziehung einer Teilstrecke der öffentlichen Straße „Obere Dorfstraße“ im Ortsteil Altendorf im Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 12/2024 vom 22.03.2024 gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG eine Teilstrecke der Ortsstraße „Obere Dorfstraße“ im Ortsteil Altendorf nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, wird die Teilstrecke auf Flurstück 403/8 Gemarkung Altendorf der Ortsstraße mit der Eintragungsverfügung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 25.06.2024 eingezogen.
Die Eintragungsverfügung und das zugehörige Bestandsblatt Nr. 3 „Obere Dorfstraße“ liegen für die Dauer von einem Monat, vom 05.07.2024 bis 06.08.2024 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 203 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz einzulegen.

Eintragungsverfügung Obere Dorfstraße Altendorf
Lageplan Obere Dorfstraße Altendorf

TGZS – Technologie- und Gewerbezentrum Sebnitz GmbH - Ankündigung eines nichtförmlichen Vergabeverfahrens gemäß §1 (3) SächsVergG

Auftraggeber:                  
TGZS Technologie- und Gewerbezentrum Sebnitz GmbH, Walther-Wolff-Straße 1, 01855 Sebnitz, info@tgzs-seb.de

Ansprechpartner:             
Sascha Herlitze, Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Tel: 035971 84180

Auftragsgegenstand:        
Erstellung eines Transformationsplanes gemäß Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für das Wärmenetz „Am Knöchel“ in Sebnitz. Der Transformationsplan soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die strategische Entwicklung und Transformation des Wärmenetzes darstellen und geht damit über die Anforderungen des BEW hinaus.

Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung:               
September 2024 – Februar 2025

Der Auftraggeber berücksichtigt Bewerber, die die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen:

  • Nachweis, dass mindestens zwei Mitarbeitende (einschließlich der oder dem Büroinhabenden bzw. der oder des Geschäftsführenden) zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Beratender Ingenieur“ befugt sind.
  • Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Transformations- oder Machbarkeitsstudien
  • Nachweis, nicht älter als 12 Monate, über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden von 1.000.000,00 € und für Sach-/Vermögensschäden von 1.000.000,00 €.

Die oben genannten Nachweise sind mit der Interessensbekundung zu erbringen.

Frist für den Eingang der Interessensbekundung: 02.08.2024

Form der Interessensbekundung: elektronisch an:  info@tgzs-seb.de