Bekanntmachungen

Information zur Kampagne für Holzheizer in Sachsen "Clever heizen - Geld sparen"

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kur- und Erholungsorten spielt die Luftqualität, gerade im Winter, eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Kampagne für Holzheizer in Sachsen „Clever heizen – Geld sparen“ hinweisen. Das LfULG führt diese gemeinsam mit der Ofenakademie durch. Die Kampagne soll den Nutzer einer Feuerstätte zum effizienten Heizen mit Holz sensibilisieren, um somit die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Holz-öfen zu senken. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen mit der Aktion auch ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden erreicht werden.

Die Kampagne beinhaltet eine kostenfreie Nutzerschulung, welche von der Ofenakademie durchgeführt wird. Der Kurs der Ofenakademie ist als E-Learning-Plattform konzipiert und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Es werden dabei Inhalte zur richtigen Bedienung des eigenen Holzofens und zum effizienten Brennstoffeinsatz vermittelt, um eine Verminderung des Brennstoffbedarfs zu bewirken und so-mit für den Betreiber der Anlage Kosten zu senken. Themenpunkte sind zu-dem verschiedene Abgasreinigungseinrichtungen sowie die Reinigung und Wartung der Holzöfen. Das Kontingent der kostenfreien Kurse ist dabei vor-erst auf eine Anzahl von 2500 beschränkt. Eine Aufstockung des Kontingents ist derzeit in Planung.

Wer Zugang zu dieser kostenlosen Nutzerschulung erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite https://www.ofenakademie.de/clever-heizen/ registrieren. Am Ende des Lehrganges können die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen bei einem kurzen Test überprüfen. Wer diesen besteht, erhält ein personalisiertes Zertifikat.

Außerdem verteilen etwa 50 sächsische Schornsteinfeger, die unsere Kampagne unterstützen, ebenfalls Zugangscodes an die Betreiber der Feuerstät-ten. Die Codes befinden sich aufgedruckt auf Streichholzschachteln und werden dem Betreiber im Rahmen der Überprüfung nach KÜO bzw. im Rahmen der Emissionsmessung nach 1. BImSchV übergeben.

Der Online-Kurs wurde im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsprojektes in Kooperation mit der DBI-Gruppe in Freiberg, dem Deutschen Biomasseforschungszent-rum in Leipzig, dem Technologie- und Förderzentrum und der Ofenakademie erarbeitet. Es wurden Schulungsmaterial zum effizienten Heizen mit Holzöfen erstellt und Versuchs- und Schulungstage mit Testpersonen, die bereits über Erfahrungen mit dem Holzheizen verfügten, durchgeführt. Dabei wurde der Einfluss des Nutzerverhaltens vor und nach der Schulung festgestellt. Gerade beim Nachlegen des Brennholzes konnte bei allen sechs Testpersonen des Projektes nach der Schulung eine deutliche Abnahme der Emissionen von Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen zwischen 55 % bis 96 % bzw. 29 % und 99 % gemessen werden.

Das ist ein deutlicher Gewinn für die Gesundheit und die Umwelt. Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Kampagne. Ein von uns und der Ofenakademie zusammengestelltes Media-Kit kann Ihnen dabei helfen. Dies ist abrufbar unter https://www.ofenakade-mie.de/mk-clever-heizen/ mit dem Passwort ch24-kgh.

Beseitigung von Neophyten im Gewässerprofil der Sebnitz

Bekanntmachung LTV

Ergänzungssatzung Bergstraße Sebnitz

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2026 mit Beschluss Nr. SR/141/2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026, bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Satzungstext und Teil C – Begründung, gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Anlass der Planung ist die Absicht, für das Flurstück 732/3 der Gemarkung Sebnitz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung zu schaffen. Hierzu soll die bislang dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnende Fläche durch Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung umfasst zeichnerische und textliche Festsetzungen einschließlich grünordnerischer Regelungen sowie Informationen zu umweltrelevanten Belangen.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Einstufung des Bestandes

Arten und Lebensräume

Boden

Wasser

Klima/Luft

Landschaftsbild

Gesamtbewertung

Baustelle (offenes Bauerwartungsland)

gras-/krautreiche Vegetation mit Strauchbe-ständen/Gehölzen

anthropogen überprägter Boden ohne kulturell historische Bedeutung

ungünstiges Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung

Fläche ohne klein-klimatisch wirksame Luftaustauschbahn

aufgrund der anthropogenen Überformung eingeschränkt

Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild

ð Gebiet mit geringer Bedeutung

ð Gebiet mit mittlerer Bedeutung

ð Gebiet mit geringer Bedeutung

ð Gebiet mit geringer Bedeutung

ð Gebiet mit mittlerer Bedeutung

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026 bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Satzungstext und Teil C – Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026

im Internet auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Sebnitz unter https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Parallel dazu werden die Unterlagen während der nachfolgend genannten Zeiten in der

Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Bauverwaltung – Stadtplanung

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Montag           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag             von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Beteiligungsfrist kann jede Person Stellungnahmen abgeben; Kinder und Jugendliche sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder über das Landesportal Bauleitplanung). Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich (Telefon: 035971 84 205 bzw. 035971 84 150).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Sebnitz, den 26.06.2026

gez. Ronald Kretzschmar
Oberbürgermeister

Teil A Planzeichnung Bergstraße
Teil B Satzungstext Bergstraße
Teil C Begründung Bergstraße