Bekanntmachungen
Zehn Jahre Bahnlückenschluss zwischen Sebnitz und Dolni Poustevna
Gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Eisenbahnverkehrs
Die Städte Dolní Poustevna und Sebnitz organisierten mit dem grenzüberschreitenden Projekt „Gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Eisenbahnverkehrs“ ein Treffen von Eisenbahnfreunden auf deutscher und tschechischer Seite. Die Veranstaltung fand in der Nähe der Bahnhöfe in Dolní Poustevna und Sebnitz statt. Den Höhepunkt des Programms bildete die gemeinsame Fahrt eines historischen Zuges von Dolní Poustevna nach Sebnitz und wieder zurück. Das Projekt umfasste auch zusätzliche Aktivitäten für die Teilnehmer, zum Beispiel in Form von Ausstellungswettbewerben. Das Projekt wurde von der Euroregion Neisse im Rahmen des Kleinprojektefonds SN - CZ gefördert. Dieser ist Teil des Programmes „Interreg Sachsen - Tschechien 2021 – 2027“ und unterstützte die Projektpartner mit insgesamt 5,3 Tsd. EUR, welches 80 % der Gesamtkosten entspricht.
Wir möchten uns bei allen Teilnehmern an diesem Tag bedanken und freuen uns auf ein gemeinsames Treffen für zukünftige Projekte.
Zehn Jahre Bahnlückenschluss zwischen Sebnitz und Dolni Poustevna »
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Einziehung der öffentlichen Straße „Dorfbachklamm“ im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Einziehung der öffentlichen Straße „Dorfbachklamm“ im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen.
Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 23, 2024 vom 07.06.2024, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG, den öffentlichen Feld- und Waldweg „Dorfbachklamm“ im Ortsteil Altendorf nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, wird der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Eintragungsverfügung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 12.09.2024 eingezogen.
Die Eintragungsverfügung und das zugehörige Bestandsblatt Nr. 1 „Dorfbachklamm“ liegen für die Dauer von einem Monat, vom 20.09.2024 bis 21.10.2024 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 203 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz einzulegen.
Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Bekanntmachung
Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Weg (BÖW) „Zum Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.
Der betroffene Weg ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 21 als BÖW „zum Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖW „zum Sportplatz“ nicht vorliegt, da der beschränkt-öffentliche Platz „Sportplatz“ keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr besitzt und somit die Erschließungsfunktion entfallen ist.
Die Lage des betroffenen Weges ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.
Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Bekanntmachung
Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Platz (BÖP) „Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.
Der betroffene Platz ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 11 als BÖP „Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖP „Sportplatz“ nicht vorliegt, da der Platz dauerhaft gewerblich genutzt wird.
Die Lage des betroffenen Platzes ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.