Stadtrat erteilt grünes Licht für den Brandschutzbedarfsplan

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Sebnitzer Stadtrat mit der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung.

Brandschutzbedarfsplanung

Gemäß § 6 des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst-, und Katastrophenschutzgesetzes hat die Fortschreibung aller fünf Jahren zu erfolgen und definiert die zukünftige strategische Ausrichtung der Gemeindefeuerwehr. Damit verbunden ist die Analyse des Gemeindegebietes u.a. in Hinblick auf Einwohnerzahlen, Topografie, Löschwasserversorgung, allgemeinen und besonderen Risiken sowie Einsatzstatistiken mit der tatsächlichen vorhandenen Ausstattung in der Freiwilligen Feuerwehr. Dabei wurden bei der diesjährigen Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung auch Schwerpunkte im Bereich der Gefahrenabwehr bei Hochwasser, Stromausfall oder Waldbränden gesetzt. Daraus resultierend ergab sich ein umfangreicher Maßnahmenkatalog, welcher von der Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über die Untersuchung der Personalstruktur der Freiwilligen Feuerwehr bis hin zur Planung eines Gerätehausneubaus reicht. Oberstes Ziel der Brandschutzbedarfsplanung ist es, die Sebnitzer Feuerwehr auch weiterhin leistungsfähig zu erhalten und hohe Standards im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu gewährleisten.

Brandschutzbedarfsplanung

Gute Ausstattung ist wichtig und Voraussetzung für die überaus fordernde Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr – so wie hier zum Brand einer Gartenlaube am Silvesternachmittag 2022 in Sebnitz