Sanierung der Sebnitzer Schulen ist gesichert

Sächsisches Kultusministerium bestätigt Finanzierung

GS RS

Mit Wirkung zum 26. Juni 2018 ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach Sächsischem Investitionskraftstärkungsgesetz (VsV Invest Schule) in Kraft getreten. Innerhalb des Programms „Brücken in die Zukunft“ werden für den Schulhausbau zusätzlich 195,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auf die Stadt Sebnitz entfallen Fördermittel in Höhe von 486.396,73 Euro. Die angemeldeten Maßnahmen für Sebnitzer Schulen wurden in Inhalt und Finanzierung ohne Änderungen bestätigt.

Im Konkreten betrifft das in den beiden Sebnitzer Grundschulen und der Oberschule Sebnitz u.a. Sanierung von Fenstern, Sanitär-, Fließen-, Maler-, Trockenbau- und Elektrikarbeiten sowie deren Planung und Ausschreibung. Dafür wird ein Gesamtvolumen von 811,5 T Euro veranschlagt.

Das Goethe-Gymnasium Sebnitz unterliegt weiter der Anteilsfinanzierung durch den Landkreis. Von 2018 bis einschließlich 2022 fließen jährlich 183 T Euro in den städtischen Haushalt, um die laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung sowie Investitionen zumindest anteilig zu decken.

Neben regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten (Sanierung Schließmechanismen Fenster, Maler- und Fußbodenlegearbeiten) sind für den Zeitraum auch Investitionen in neue Technik (Beamer, interaktive Tafeln), Mobiliar in Vorbereitungs- und Klassenzimmern sowie die Erneuerung des Bio-Kabinetts vorgesehen.

Mit dieser Finanzierungszusage kann jetzt umgehend mit der Fördermittel-Beantragung bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – begonnen werden.