Neubestellung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sind zum 1. Juli 2024
ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (männlich/weiblich/divers)
neu zu bestellen.

Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erstreckt sich auf den gesamten Landkreis. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet auf 5 Jahre; eine wiederholte Bestellung ist möglich.

Aufgaben des Gutachterausschusses

Ziel des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist es, als unabhängiges Gremium zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Tätigkeit der Gutachterausschüsse findet sich in §§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO).

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Erstattung von Verkehrswertgutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust sowie andere Vermögensnachteile,
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der besonderen Bodenrichtwerte in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten,
  • Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichts.

Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024.

Nähere Informationen zu den Anforderungen, dem Bewerbungsverfahren und den Entschädigungsleistungen unter:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de)