Landkreis bescheinigt Sebnitz gutes Wirtschaften und stabile Finanzlage

Das Landratsamt hat die Rechtmäßigkeit des Nachtragshaushalts der Großen Kreisstadt Sebnitz für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt. Einen entsprechenden Bescheid erhielt die Stadt Sebnitz mit Schreiben vom 08.06.2017.

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„Nach der vorgelegten Nachtragssatzung für das Jahr 2017 ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2017 ergibt sich ferner ein positiver Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und Höhe von 1.638.200 €. Damit kann die ordentliche Tilgung im Haushaltsjahr vollständig aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden und stehen darüber hinaus noch angemessene Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung“ führt das Landratsam in seinem Bescheid aus. Für 2017 und die folgenden Jahre werden keine Risiken, die nicht beherrschbar wären, gesehen.

18 Mio. € Erträge weißt der Ergebnishaushalt der Stadt Sebnitz mit dem Nachtragshaushalt aus, dem stehen 17,3 Mio. € Aufwendungen gegenüber. Insgesamt werden Investitionsmaßnahmen in einem Umfang von 3,2 Mio. € im Investitionsplan ausgewiesen, welchen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 1,9 Mio. € entgegenstehen.

575 T€ wird die Stadt Sebnitz planmäßig im Haushaltsjahr 2017 tilgen und damit den Schuldenstand zum Ende des Jahres auf 6,1 Mio. € reduzieren.