Finanzierung 3. Bauabschnitt Gartenstraße gesichert

vor Baubeginn Gartenstraße

Mit Zuwendungsbescheid vom 10.04.2018 vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhält die Stadt Sebnitz finanzielle Zuwendungen in Höhe von 616.307 Euro für den Ausbau der Gartenstraße in Sebnitz, 3. Bauabschnitt. Dieser betrifft den Abschnitt Einmündung Goetheweg bis zur Staatsstraße S 154. Der Fördersatz beträgt 80 % für den Bereich Gartenstraße und 90 % für den Anteil am Knotenausbau S 154.

Unbeachtet der derzeit bestehenden Rechtsstreitigkeiten kann der 1,2 Mio. Euro teure Auftrag ausgeführt werden. Der Zuwendungszeitraum erstreckt sich bis 31.12.2019.

Oberbürgermeister Mike Ruckh freut sich, dass der letzte Bauabschnitt des Großprojektes Ausbau Gartenstraße nun auch finanziert werden kann, gleichzeitig hofft man, dass die Rechtsstreitigkeiten bald vom Tisch sind. „Wir wollen aber keine Fehler machen. Schließlich geht es um viel Geld für die Stadt“ sagt Ruckh.