Corona - Stand 29.04.2020

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Oberbürgermeister Ruckh wirbt für geplante LEADER-Projekte in Sebnitz!

Am 24. April 2020 fand auf dem Schlossgelände in Langburkersdorf ein Besuch zur „LEADER Region Sächsische Schweiz“ durch den Sächsischen Staatsminister für Umwelt Thomas Schmidt statt.  Im Neustädter Ortsteil informierte sich der Staatsminister über die Umsetzung des LEADER-Programms insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Corona-Krise. Vertreten waren auch der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Sebnitz Mike Ruckh und der Vorsitzende des Landschaf(f)t Zukunft e.V. und ehemaliger Bürgermeister Neustadts Manfred Elsner. Das LEADER-Gebiet „Sächsische Schweiz“ umfasst den Altkreis Sächsische Schweiz mit rund 137000 Einwohnern. Bis zum Jahr 2020 stehen dem Gebiet rund 19,7 Millionen EURO als Budget zur Verfügung, mit dem Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden können. Oberbürgermeister Mike Ruckh nutzte die Gelegenheit beim Besuch des Staatsministers, um noch mal auf die geplanten Projekte der Stadt Sebnitz

  • Wegsäule an der Hohen Straße im Ortsteil Hertigswalde
  • Neue Infotafel am Anger Lichtenhain
  • Neue Sitzgruppe an der Hauptstraße Lichtenhain
  • Ausstellung zur Sputh-Mühle in Mittelndorf
  • Mitfahrerbank in den Ortsteilen Hinterhermsdorf und Ottendorf
  • Baumaßnahmen am Siedlerweg/Ottendorfer Weg

aufmerksam zu machen.
Die geplanten Maßnahmen werden mit rund 230T€ beziffert.

Foto: Sächsische Zeitung

v.l.n.r.: Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Sebnitz Mike Ruckh, Vorsitzender des Landschaf(f)t Zukunft e.V. und ehemaliger Bürgermeister Neustadts Manfred Elsner, Sächsischer Staatsminister für Umwelt Thomas Schmidt

Angebot des Landkreises für Berufspendler im Zusammenhang mit der tschechischen Pendlerreglung

Das tschechische Innenministerium hat mit Wirkung zum 27. April 2020 eine neue Pendlerregelung erlassen, die es tschechischen Arbeitnehmern ermöglicht in Deutschland ihren Beruf auszuüben. Bedingung für die Einreise ist ein negativer Covid-19-Test, der an den tschechischen Grenzstellen vorzulegen ist und bei der erstmaligen Einreise nicht älter als vier Tage sein darf. Der Test muss auf eigene Kosten oder in Absprache mit dem Arbeitgeber auf dessen Kosten durchgeführt werden. Die Landkreisverwaltung empfiehlt den Arbeitgebern, für die Kosten der notwendigen Testungen aufzukommen. Um die heimische Wirtschaft zu unterstützen, übernimmt der Landkreis die mit der Beprobung zusammenhängenden Kosten jeweils zur Hälfte. Als weitere Unterstützungsmaßnahme für die von dieser Regelung betroffenen Personen (Arbeitgeber/Beschäftigte) hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, entsprechende Testungen zu organisieren und durchzuführen. Dafür ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber relevante Daten, welche zur Durchführung der Beprobung erforderlich sind, an den Verwaltungsstab des Landkreises übermittelt. Hierfür wird zeitnah ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung gestellt. Die Terminabsprache zur Beprobung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt vorgenommen. Gleichzeitig bietet der Landkreis den Bürgern des Landkreises, die berufsbedingt nach Tschechien pendeln (Geschäftsreisende oder Montagearbeiter), ebenfalls die hälftige Kostenübernahme der Testung an. Die restlichen Kosten müssten entweder vom Pendler oder dessen tschechischen Arbeitgeber übernommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon unter der Telefonnummer: 03501 5151166 und 03501 5151177 zur Verfügung.


Aktuelle Informationen zur Lage 28.04.2020, 14.00 Uhr
Korrektur zur Lagemeldung vom 28.04.2020, 14.00 Uhr