Corona - Stand 28.04.2020

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Rathaus öffnet ab dem 04.05.2020 mit neuen Zutrittsregelungen!

Ab dem 04.05.2020 wird das Rathaus der Großen Kreisstadt Sebnitz auch für den Besucherverkehr wieder geöffnet sein. Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch zukünftig trotz Corona-Krise zu gewährleisten ist diese Öffnung nur unter einigen Beschränkungen und Zutrittsregelungen möglich. Aus diesem Grund werden ab Montag die Bürgerinnen und Bürger durch einen Einlassdienst im Rathaus empfangen, welcher Sie an den entsprechenden Sachbearbeiter direkt weitervermittelt. Um die Abstandregeln auch im Rathaus gewährleisten zu können, ist der Zutritt nur für eine begrenzte Anzahl von Personen, welche sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten, möglich. Weiterhin wird der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung und nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem jeweiligen Mitarbeiter zulässig sein. Die Stadtverwaltung Sebnitz bittet darum Anliegen, welche nicht unbedingt persönlich vorgetragen werden müssen, vorrangig per Mail oder telefonisch an das Rathaus zu richten. Eine Übersicht über die Kontaktdaten der jeweiligen Mitarbeiter finden Sie unter www.sebnitz.de/ansprechpartner. Gern können Sie sich auch unter der zentralen Einwahl 035971/840 an uns wenden. Sie erreichen uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten.

Das Bürgerbüro und die Zulassungsstelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleiben weiterhin geschlossen.

Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme bei der Umsetzung der jeweiligen Regelungen. Bleiben Sie gesund!
Rathaus

Aktuelle Informationen zur Lage 27.04.2020, 14.00 Uhr