Corona-Stand 19.04.2020

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Zweite Testung auf Covid19 durch den Landkreis - Klarstellung

Ein zweiter Test auf Covid 19 erfolgt bei Personen, welche durch den Landkreis unter Quarantäne gestellt wurden. Dies betrifft positiv getestete Personen, enge Kontaktpersonen der Getesteten sowie Reiserückkehrer. Die zweite Beprobung erfolgt gegen Ende der festgelegten Quarantäne. Personen, die durch Ihren Hausarzt oder in der Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen negativ getestet wurden, werden durch das Gesundheitsamt des Landkreises nicht ein weiteres Mal getestet.

Ablauf der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Einrichtungen des betreuten Wohnens

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Einrichtungen des betreuten Wohnens wurde am 07.04.2020 befristet erlassen und verliert am 20.04.2020, 0:00 Uhr automatisch ihre Gültigkeit. Eine gesonderte Aufhebung ist damit nicht erforderlich. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 17.04.2020 eine Allgemeinverfügung zu Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftigen Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten zum 21.04.2020 erlassen. Hier sind entsprechende Betretungsverbote zukünftig geregelt. Mit Ablauf der Gültigkeit der Allgemeinverfügung für Einrichtungen des betreuten Wohnens besteht für die Bewohner ein durchaus erhöhtes Infektionsrisiko. Bitte beachten Sie die durch den Freistaat Sachsen festgelegten Hygienemaßnahmen. Weitere Informationen zur aktuell erlassen Rechtsverordnung sowie den Allgemeinverfügungen des Freistaates finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/

Aktuelle Informationen zur Lage 18.04.2020, 14.00 Uhr