Corona - Stand 17.04.2020

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Freistaat erlässt neue Corona-Schutz-Verordnung

Das Sächsische Kabinett hat heute mit der Verabschiedung der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus ab Montag, den 20. April 2020, beschlossen. Diese neue Verordnung führt die derzeit geltenden und am 19. April 2020 auslaufenden Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung Veranstaltungen zusammen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 20.04.2020 bis Ablauf des 03.05.2020.

Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung

Neue Allgemeinverfügungen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu Hygieneauflagen

Am 17. April 2020 hat das sächsische Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Neu ist die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen

Allgemeinverfügung Hygiene
Allgemeinverfuegungzum Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote
Allgemeinverfügung Kinder- und Jugendhilfe
Allgemeinverfügung Heime
Allgemeinverfügung Tagespflege
Allgemeinverfügung Krankenhäuser

Neue Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb

Für den Schulbetrieb in Sachsen hat das Kabinett am 17. April 2020 eine neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts beschlossen. Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schüler nicht statt. Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden. Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde erweitert. Die neue Regelung tritt am 18. April 2020 in Kraft.

Allgemeinverfügung Schulen und Kitas
Anlage 1
Anlage 2



Abschlussprüfungen und Teilöffnung der Schulen

Nach Aussage des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) wurden die Schulleitungen der Oberschulen und Förderschulen (außer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) sowie der berufsbildenden Schulen und Gymnasien über die Teilöffnung der Schulen ab kommendem Montag, dem 20. April 2020 informiert. Danach findet ein regulärer Unterricht zunächst nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Die Schulen werden ab dem 20. April 2020 vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Die eigentliche Prüfungsvorbereitung beginnt für die Schüler erst ab dem 22. April 2020. Konsultationen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen sind jedoch bereits ab dem 20. April 2020 möglich, da die ersten Prüfungen bereits am Mittwoch, dem 22. April 2020 geplant sind.


Der Einzelhandel öffnet wieder

Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus ist es ab Montag, dem 20.04.2020 möglich, dass Geschäfte bis zu einer Größe von 800m² unter bestimmten hygienischen Auflagen wieder öffnen können. Dies bedeutet aber auch, dass uns nun eine große Aufgabe bevorsteht –die Belebung des Einzelhandels unserer Stadt und die Unterstützung von über 60 Geschäften nach dieser außergewöhnlichen Zeit gilt es nun in Angriff zu nehmen. Dabei appelliert die Stadt Sebnitz zusammen mit dem Sebnitzer Gewerbeverein e.V. an alle Sebnitzer Bürgerinnen und Bürger. Denn nur gemeinsam können wir es schaffen diese Zeit zu überwinden und auch wirtschaftlich gesehen ein stabiler Standort in der Sächsischen Schweiz zu bleiben. Daher der Aufruf an Sie, kaufen Sie beim Händler vor Ort und nutzen Sie das lokale Angebot. Die Sebnitzer Einzelhändler freuen sich auf Ihren Besuch!

Markt

Schülerverkehr ab dem 20.04.2020


Zur Absicherung der Abschlussprüfungen wird ab dem 20.04.2002 schrittweise in Sachsen für die allgemeinbildenden, berufsbildenden sowie Förderschulen zum Teil der Schulunterricht wieder aufgenommen, aus diesem Grund tritt ab dem 20.04.2020 wieder der übliche Schulfahrplan in Kraft.
Die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH und die Müller Busreisen GmbH fahren dann entsprechend dem Normalfahrplan (Wintervariante).
Dies bedeutet, dass zusätzliche touristische Verkehre, vor allem an den Wochenenden, noch nicht verkehren. Ebenso nimmt die Kirnitzschtalbahn den Verkehr noch nicht wieder auf.
Die Schüler der Abschlussklassen, welche einen freigestellten Schülerverkehr benötigen, werden ebenso ab dem 20.04.2020 befördert.
Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen bleibt es zunächst beim eingeschränkten Grundfahrplan. Über die Rückkehr zum Normalbetrieb werden wir in der nächsten Woche informieren, dies ist davon abhängig, wie sich die Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Ausgangsbeschränkungen positionieren wird.
Zur weiteren Eindämmung des neuartigen Coronavirus bittet der Verkehrsverbund Oberelbe alle Fahrgäste, den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden zu notwendigen Hygienemaßnahmen und dem Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes zu folgen.

Aktuelle Informationen zur Lage 16.04.2020 14.00 Uhr