Corona - Stand 15.04.2020

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Neue Pendlerregelung ab dem 14. April 2020 für Tschechien

Ab dem 14. April 2020 sind neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft getreten, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Hierbei ist grundsätzlich zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:

1) Reguläre Berufspendler fallen unter die sogenannte 2 + 2 Regelung. Sie können die Grenze zum Zwecke der Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten. Bei der Rückkehr nach Tschechien ist eine 14tägige Quarantäne abzuleisten.

2) Eine Ausnahmeregelung gilt weiterhin für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen einschließlich Rettungsdiensten, in sozialen Einrichtungen sowie in Bereichen der kritischen Infrastruktur. Diese Pendler dürfen die Grenze häufiger überschreiten und müssen anschließend keine Quarantäne einhalten, sind allerdings verpflichtet, gewisse Gesundheitsauflagen einzuhalten.

Weiterführende Informationen sowie die jeweils notwendigen Bescheinigungen sind auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag abrufbar:
https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2331726

Die Unterbringungszuschüsse des Freistaates für Berufspendler aus Tschechien und Polen werden aktuell für die Gruppe unter Ziffer 2) weiterhin gewährt, wenn diese an ihrem Arbeitsort in Sachsen verbleiben.


Aktuelle Informationen zur Lage 14.04.2020,14.00 Uhr