Corona - Stand 09.04.2020

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Ostern 2020 – Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft und werden verstärkt kontrolliert

Auch 2020 gibt es Ostern und natürlich auch die dazugehörigen Feiertage (Karfreitag und Ostermontag). Für viele vier zusammenhängende freie Tage – noch dazu bei herrlichem Frühlingswetter. Trotzdem gilt: um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen bzw. einzudämmen bleiben die derzeit gültigen Ausgangsbeschränkungen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 bestehen.

Für das Oster-Wochenende wird die Polizei verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen durchführen. Verstöße gegen die Ausgangs- und Kontaktsperre werden konsequent geahndet. Die personelle Besetzung des Polizeireviers in Sebnitz wird durch Kräfte der Bereitschaftspolizei deutlich erhöht.

Hier noch einmal folgende Hinweise:

Reduzierung der sozialen Kontakte auf ein Minimum und Abstand halten!

Was geht?

  • Gegen sportliche Betätigung und frische Luft ist nichts einzuwenden. Dafür wird auch niemand belangt. Jedoch ist dies nur zulässig, wenn man sich alleine draußen bewegt oder mit den Personen des eigenen Hausstandes!
  • Es ist auch gestattet sich im Freien aufzuhalten, sich auf eine Bank zu setzen und kurz zu verweilen. Aber auch hier gilt: Abstand  halten voneinander!
  • Es dürfen keine Party‘s veranstaltet oder etwa Fußball gespielt werden!
  • Dinge des täglichen Bedarfs dürfen organisiert werden. Allerdings immer unter Berücksichtigung eines Abstandes von 1,5 – 2 Metern zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben!
  • Sofern Sie einen Kleingarten (im Sinne des Bundeskleingartengesetzes) besitzen, darf dieser besucht werden. Aber auch nur alleine oder mit den Menschen des eigenen Hausstandes.
  • Den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin dürfen besucht werden.

Was geht nicht?

  • Ausflüge in entfernte Naherholungsgebiete sind tabu – schon aus dem Grund, weil viele Menschen diese Orte aufsuchen könnten und der notwendige Abstand dann nicht mehr gegeben ist. Meiden Sie unbedingt in der näheren Umgang alle Orte, wo sich viele Menschen versammeln könnten. Bleiben Sie im unmittelbaren Bereich Ihres Wohnumfeldes.
  • Zusammenkünfte mit Nachbarn, Freunden im Park oder Hinterhof sind ebenso untersagt.
  • Der Besuch der Familie, wenn Sie nicht mit dieser in einem Haushalt zusammenleben, ist nicht erlaubt.
  • Längeres Sitzen und Rumliegen auf Decken entspricht nicht dem Zweck und Grundgedanken der Allgmeinverfügung, in der von kurzem Verlassen der häuslichen Unterkunft die Rede ist.
  • Auch Motorradfahrten sind kein triftiger Grund und daher zu unterlassen.

Definierung des „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“:

Bewegung im Freien: Gericht definiert 15-Kilometer-Radius um Wohnung

Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in einem Urteil die Rechtsverordnung zum Schutz in der Corona-Krise für rechtens erklärt und zugleich "das Umfeld des Wohnbereichs" präzisiert. Demnach dürfen sich Bürger für Sport und Bewegung bis zu 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.

Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Bereich auch tatsächlich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Pkw bzw. dem öffentlichen Nahverkehr erschlossen wird.

Die Richter sehen in der Rechtsverordnung zwar einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte, betrachten diesen aber zur Verhinderung von weiteren Infektionsfällen als verhältnismäßig - zumal es eine zeitliche Begrenzung bis zum 20. April gibt. Laut Gericht ist die Entscheidung nicht anfechtbar.

Osterfeuer

Anträge zur Durchführung von Osterfeuern werden durch das Ordnungsamt der Stadt Sebnitz durchgängig abgelehnt. Begründet wird das mit der Versammlungsmöglichkeit von unzulässig vielen Personen. Dies stellt nach wie vor einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung dar.

Zudem ist durch die derzeitige Waldbrandstufe 3 und die anhaltende Trockenheit das Einrichten und Betreiben von Feuerstellen nicht geboten. Verstöße werden geahndet.

Bleiben Sie zu Hause, geben Sie aufeinander Acht und bleiben Sie gesund!

Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung über das Oster-Wochenende

Abweichend von den derzeitigen Regelungen ist die Verwaltung von Freitag, den 10. April bis einschließlich Montag, den 13. April 2020, in der Zeit von 07:00 – 19:00 Uhr, im Rathaus erreichbar: 035971 84259 und 035971 84260 
In der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des Folgetages ist die Verwaltung in Notfällen unter der Rufnummer 035971 84 257 erreichbar.

Information des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e.V.

Online-Plattform für Freiwilligendienste

Die Online-Plattform soll lokale und regionale Kontakte zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr) erleichtern, die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln.

Ziel von "Freiwillige helfen jetzt" ist es, dass die Freiwilligen und ihre möglichen neuen Einsatzbereiche vor Ort durch eine lokale Vermittlung ihrer Online-Einträge möglichst einfach zusammenfinden.

Die Plattform ist über folgenden Link zu erreichen: www.freiwillige-helfen-jetzt.de

Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden.

Aktuelle Informationen zur Lage 08.04.2020, 14:00 Uhr
Information von COO MPS Bildung und Forschung GmbH
Sächsisches Oberverwaltungsgericht - Beschluss Corona-Verordnung - Gericht definiert 15 km-Radius um Wohnung