Bürgerentscheid „Tag der Sachsen“ wird mit den Europa- und Kommunalwahlen durchgeführt!

Anfang Januar ging bei der Stadtverwaltung Sebnitz die Anzeige zum Bürgerbegehren ...

Tag der Sachsen

... für die erneute Durchführung des „Tag der Sachsen“ ein. Unterzeichnet war das Begehren von den Initiatoren Annegret Schowalter, Ekkehard Schneider und Dr. Ernst-Udo Radke. Zeitgleich wurde mit einer Unterschriftensammlung begonnen. Erklärtes Ziel war es, genügend Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheides zu erhalten. Die Bürger sollen dann im Anschluss darüber abstimmen, ob sich die Stadt Sebnitz für die Ausrichtung des „Tag der Sachsen“ im Zeitraum 2023 bis 2025 bewerben soll.

Mitte März wurde das Bürgerbegehren mit Unterschriftenlisten form- und fristgerecht bei der Verwaltung eingereicht. Die erforderliche Anzahl von mindestens 787 gültigen Unterschriften wurde weit übertroffen, da im Resultat 1.232 gültige Unterschriften vorliegen.

Da die formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Der Bürgerentscheid ist damit durchzuführen. Als Abstimmungstag wurde Sonntag, der 26.05.2019 festgelegt, somit der Bürgerentscheid mit der Europa- und den Kommunalwahlen verbunden. Hier können die Wähler mit „JA“ oder „NEIN“ abstimmen, ob sich „die Große Kreisstadt Sebnitz für die Ausrichtung des Tages der Sachsen im Zeitraum 2023 bis 2025 bewerben“ soll. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bürgerentscheid nach § 24 Abs. 3 SächsGemO sind, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen über 50 % liegen muss, dabei müssen mindestens 25 % der Stimmberechtigten abgestimmt haben.