Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt wird.
Der Mikrozensus und die Erhebungen sind Aufgaben des Statistischen Landesamtes Sachsen.
Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen.
Gesetzliche Auskunftspflicht
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahren. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (max. zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Auskunft erteilt: Dr. Beate Schirwitz, Tel. 03578 – 33-2110
Mikrozensus2020@statistik.sachsen.de