550 T Euro für besseren Hochwasserschutz

Neubau des Pegels Sebnitz 3/Sebnitz

Pegel 3

Die Aufgabe, gewässerkundliche und wasserwirtschaftliche Daten zu ermitteln, zu sammeln und aufzubereiten obliegt in Sachsen nach sächsischem Wasserrecht dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Innerhalb des LfULG wird diese Aufgabe durch das Referat Landeshochwasserzentrum/Gewässerkunde (LHWZ) wahrgenommen.

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist als Staatsbetrieb per Verwaltungsvorschrift für die Datenerhebung und –auswertung an den Stationen des gewässerkundlichen Pegelnetzes zuständig. Darunter fallen auch der Bau und der Betrieb der dafür erforderlichen Anlagen.

Ein aktuelles Bauvorhaben betrifft den Neubau eines Pegels an der Sebnitz kurz unterhalb der tschechisch-deutschen Grenze mit der Bezeichnung „Pegel Sebnitz 3/Sebnitz“. Dieser soll alle Funktionen des derzeit in Betrieb befindlichen Pegels Sebnitz 2/Sebnitz am Neustädter Weg übernehmen. Die Notwendigkeit zum Ersatzneubau begründet sich insbesondere aus dessen fehlender Hochwassersicherheit. Zudem ist die messtechnische Erfassung der Hochwasserdurchflüsse nicht möglich. Dies wurde insbesondere im Jahr 2010 deutlich, als die damals aufgetretenen Wasserstände zur Überflutung der Straße, des Pegelhauses und der angrenzenden Flächen führten. Die dem Pegel zugewiesene Hochwassermeldefunktion war bei diesem Ereignis nicht mehr sichergestellt.

Die Bauzeit für den Pegel ist ab Mai 2019 bis Anfang 2020 geplant. Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa 550.000 € und werden durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft als Betreiber getragen.

Die Beendigung der Beobachtungen am bestehenden Pegel Sebnitz 2 wird erst nach erfolgreichem Probebetrieb des neuen Pegels Sebnitz 3 erfolgen. Als weitere Voraussetzung muss die Neufestlegung der Alarmstufenrichtwerte durch das LHWZ erfüllt sein. Dies geschieht in Abstimmung mit den für den Hochwasserschutz zuständigen kommunalen Entscheidungsträgern (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Stadt Sebnitz, Stadt Hohnstein und Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau).