Voraussetzung ist, dass man selbst wahlberechtigt, also volljährig ist und möglichst im Gemeindegebiet seinen Hauptwohnsitz hat. Vor allem Sorgfalt und Konzentrationsvermögen sind gefragt, wenn es an die Auszählung der Stimmen geht. Vorkenntnisse sind nicht nötig, denn die Grundlagen zum Wahlgeschehen werden in einer kurzen Schulung und durch Informationsmaterial der Wahlleitung vermittelt. Anwesenheitspflicht besteht bei der Einweisung der Wahlhelfer in ihrem Wahllokal am Morgen des Wahltages und bei der Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr. Während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr werden Schichten abgestimmt. Die Entschädigung der Wahlhelfer richtet sich dabei nach der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Großen Kreisstadt Sebnitz.
Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung Sebnitz, Ansprechpartner:
Frau Lossack; Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 101, telefonisch unter der 035971/84260 oder per E-Mail unter laura.lossack@stadtverwaltung-sebnitz.de bzw. können Sie das Formular ausfüllen, welches auf der Sebnitzer Homepage (Rathaus/Aktuelles/Wahlen) eingestellt ist (https://rathaus.sebnitz.de/aktuelles/wahlen/).