Auf der Schandauer Straße, in Höhe des Grundstückes Nr. 56, wurden zwei Plastetüten mit Müll abgestellt.
Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen bei der Abfallentsorgung bei der zuständigen unteren Abfallbehörde des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angezeigt werden und die Ahndung angezeigter Verstöße mit erheblichen Geldbußen erfolgt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Stadtverwaltung Sebnitz, Ordnungsamt, Tel. 035971/84 251, entgegen.