In seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz den Grundsatzbeschluss zur Umbenennung von doppelten Straßennamen verabschiedet. Die Stadtverwaltung Sebnitz plant im Zuge dessen, die Straßennamen anzupassen, um die Orientierung für alle Bewohner zu verbessern und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die Entscheidung zur Umbenennung basiert auf verschiedenen Gründen. Unter anderem haben vermehrte Bürgeranfragen und Beschwerden zur Verfehlung von Adressen sowie Anregungen aus Einwohner- und Vermieterversammlungen die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme aufgezeigt. Auch Hinweise von Versanddienstleistern und anderen Dienstleistern haben zu dieser Entscheidung beigetragen.
Insgesamt sind über 20 Straßennamen mehrfach vorhanden. So gibt es die Schandauer Straße dreimal in Sebnitz und Ortsteilen, zweimal den Höhenweg bzw. die Talstraße. Alle Straßen unter der gleichen Postleitzahl.
Davon betroffen sind ca. 1.500 Einwohner und 100 Gewerbetreibende. Geplant ist, die Straße umzubenennen, an der die wenigsten Einwohner und Firmen gemeldet sind. Lt. Erfassung durch das Rathaus betrifft das ca. 600 Einwohner und 30 Gewerbetreibe. Gleichzeitig will die Stadt Sebnitz im Zuge der Umbenennung unlogisch vergebene Hausnummern korrigieren und Stichstraßen eindeutiger ausschildern, um die Orientierung zu erleichtern.
Die Vorbereitungen zur Umbenennung sollen bis Ende Juli 2025 abgeschlossen sein, um diese nach dem Tag der Sachsen 2025 durchführen zu können. Damit verbunden ist dann auch ein Austausch der Straßenschilder.
Folgende Straßen sind von der Umbenennung im Stadtgebiet Sebnitz betroffen:
Straße, Ort Vorschlag der Stadtverwaltung
Höhenweg, Stadt Sebnitz Philippstal/Philippsstraße
Neue Straße, Stadt Sebnitz Am Wölmsbach
Schandauer Straße, Stadt Sebnitz (Kreisverkehr – Waldstadion) Seifen
Talstraße, Stadt Sebnitz Badstraße
Ulbersdorfer Weg, Stadt Sebnitz Ulbersdorfer Straße
Bei der Namenssuche für Straßen und Wege im Stadtgebiet Sebnitz wird die Bevölkerung mit einbezogen. Dazu wird es im „Neuen Grenzblatt“ voraussichtlich ab Oktober 2024 eine Abstimmungsaufforderung geben. Die Einwohner werden können sich gern am Umbenennungsprozess beteiligen. Über die neuen Namen entscheidet letztendlich der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz.
In den Sebnitzer Ortsteilen, in denen es Straßen und Wege gleichlautend wie im Stadtkern gibt, haben die Ortschaftsräte in ihren Sitzungen bereits abschließend beraten und die Vorschläge zur Umbenennung an die Stadtverwaltung Sebnitz als Beschlussfassung eingereicht. Über die Vorschläge entscheidet der Stadtrat.
Das sind die von den Umbenennungen betroffenen Straßen/Wege in den Ortsteilen:
Straße, Ort Vorschlag des Ortschaftsrates
Schandauer Straße, Hinterhermsdorf Weifbergstraße
Birkenweg, Hinterhermsdorf Heideweg
Beize, Hinterhermsdorf Obere und Untere Beize
Siedlung, Lichtenhain Zum Pfarrbergblick
Mittelweg, Lichtenhain Am Teich
Niederdorfstraße, Mittelndorf Am Neuweg
Schandauer Straße, Mittelndorf Panoramastraße
Hauptstraße, Ottendorf Arnsteiner Straße
Sebnitzer Straße, Ottendorf Großsteinstraße
Mittelweg, Ottendorf Mittelhäuser
Wiesenweg, Ottendorf Zum alten Gasthof
Sebnitzer Straße, Saupsdorf Sebnitzer Weg
Der Ortschaftsrat Altendorf musste über keine Umbenennung beraten, da im Ortsteil Altendorf kein doppelter Straßenname vorhanden ist
Kosten für die Bürger und Gewerbetreibende sollen nach Möglichkeit keine anfallen, mit einigen Ausnahmen:
Mögliche Kosten für den Bürger:
- KFZ-Zulassungsstelle (Änderung der Zulassungsdokument: 12 Euro)
- Nachsendeauftrag bei der Post (i.d.R. 27 – 38 Euro)
- Individuelle Anpassung von Verträgen (Kosten nicht bezifferbar)
Mögliche Kosten für Gewerbetreibende:
- KFZ-Zulassungsstelle (Änderung der Zulassungsdokumente 12 Euro)
- Nachsendeauftrag bei der Post (i.d.R. 46 – 62 Euro)
- Individuelle Anpassung von Verträgen (Kosten nicht bezifferbar)