Im gesamten Sebnitzer Ortsteil Hinterhermsdorf gibt es schon seit vielen Jahren die Tempo 30 Zone. Parallel dazu Vorfahrtsbeschilderung, die allerdings nicht gesetzeskonform ist. Grundsätzlich ist gemäß Straßenverkehrsordnung eine zusätzliche Vorfahrtsbeschilderung unzulässig, es gilt grundsätzlich „rechts vor links“.
Nach Abstimmungen zwischen der Großen Kreisstadt Sebnitz, der Straßenverkehrsbehörde und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) werden ab 20. März 2023 in Hinterhermsdorf die noch bestehenden Vorfahrtsbeschilderungen entfernt. Insgesamt betrifft dies 25 Verkehrs- und Sonderzeichen an neun Kreuzungen in Hinterhermsdorf.
Die betreffenden Straßenbereiche sind:
- S 165, Ortseingang Richtung Dorfmitte, Abzweig Dorfbachweg
- S 165, Ortseingang Richtung Dorfmitte, Abzweig Buchenstraße
- S 165, Schandauer Straße, Abzweig Neudorfstraße
- S 165, Schandauer Straße, Abzweig Oberdorfweg
- S 165, vor Haus des Gastes, Abzweig Weifbergstraße
- S 165, Einmündung Weifbergstraße in Richtung Ortsausgang Saupsdorfer Straße
- S 165, Nixdorfer Straße, Einmündung Saupsdorfer Straße
- S 165, Buswendeplatz an Haus des Gastes
- S 165, Schandauer Straße, oberhalb Dorfteich
Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer wird über einen Zeitraum von drei Monaten eine Beschilderung „Achtung! Vorfahrt geändert!“ aufgestellt.
Die Umstellung wird für die einheimischen Autofahrer sicherlich am größten sein. Zum Beispiel an der Neudorfstraße – diese Vorfahrtsregelung entfällt zukünftig, es gilt dann „rechts vor links“.