Stadt Sebnitz hebt Straßenausbaubeitragssatzung auf

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 21.02.2007 rückwirkend zum 01.01.2022 aufgehoben.

Damit müssen Grundstückseigentümer für die Erneuerung, Erweiterung bzw. Verbesserung von Verkehrsanlagen, an welchen sie Anlieger sind, keine Ausbaubeiträge mehr entrichten.

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung eingebrachten Vorlage einstimmig zu.

Die Große Kreisstadt Sebnitz hatte seit 1994 Straßenausbaubeiträge für über 20 Straßenbaumaßnahmen erhoben.

In der Vergangenheit hatte die Stadt bei mehreren Straßenbaumaßnahmen Rechtsstreitigkeiten wegen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen führen müssen, die zu nicht unerheblichen Gerichts-, Anwalts- und Rechtsberatungskosten geführt haben. Darüber hinaus fielen Kosten für eine rechtssichere Bescheiderstellung an. Die Kosten dafür haben oftmals den Betrag überschritten, der als Straßenausbaubeitrag eingenommen werden konnte.

Veränderungen bei der Fördermittelbereitstellung führte in der Vergangenheit überdies dazu, dass unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes für die Beitragserhebung die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt war.

Im Zusammenhang mit der geänderten Fördersystematik entstand zudem bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eine Ungleichbehandlung von Beitragspflichtigen, da die Stadt nicht für alle Straßenbaumaßnahmen gleichermaßen Fördermittel generieren kann, wodurch die Beitragshöhe entscheidend differiert.

Mit der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung kommt der Stadtrat nunmehr einer oft geäußerten Forderung der BürgerInnen nach, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als ungerecht empfanden, zumal die Große Kreisstadt Sebnitz zuletzt die einzige Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge war, die noch Straßenausbaubeiträge erhoben hat.

Zudem ist jetzt ein Zeitfenster offen, wo fast alle Verfahren zu Straßenausbaubeiträgen abgeschlossen sind. Damit konnte man nun bereits vor dem Beginn von neuen Straßenbaumaßnahmen Rechtssicherheit schaffen.

„Straßenausbaubeiträge kommen direkt aus den Zeiten nach der Wende. Damals war die grundhafte Sanierung einer Straße tatsächlich noch die Ausnahme und der Straßenausbaubeitrag gerechtfertigt. Aber mittlerweile sind fast alle Straßen saniert, zudem hat sich die Förderung von Straßenbaumaßnahmen grundlegend geändert. Wir sehen das derzeitige Zeitfenster als gute Möglichkeit, zukünftig keine Ausbaubeiträge mehr zu erheben. Zudem ersparen wir dem Bürger und der Verwaltung viel Ärger und Unmut, ebenso viele Anwalts- und Gerichtskosten auf beiden Seiten. Öffentliche Straßen stehen der Allgemeinheit und nicht nur den direkten Anwohnern zur Verfügung, insofern sollte auch der finanzielle Eigenanteil für derartige Maßnahmen aus dem städtischen Gesamthaushalt getragen werden.“ so Amtschef Ronald Kretzschmar.