Sebnitzer Schulen erhalten Notebooks

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner November-Sitzung über die Vergabe von Lieferleistungen im Rahmen der Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO) beraten und beschlossen.

Gymnasium

Zur bestehenden Bund-Länder-Vereinbarung zum „Digitalpakt Schule“ wurde eine Zusatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Hintergrund ist, dass der Bund ein Sofortausstattungsprogramm aufgelegt hat, um die während der Corona-Pandemie in vielen Schulen eingerichteten digitalen Angebote, auch in Zeiten von Homeschooling, zu unterstützen. Der Freistaat Sachsen hat entsprechend des Verteilerschlüssels rund 25 Mio. Euro erhalten. Die Aufteilung an die sächsischen Kommunen erfolgt anhand der amtlichen Schülerzahlen des aktuellen Schuljahres 2019/2020. Die Große Kreisstadt Sebnitz erhält insgesamt 63.278,55 Euro.

Jede Sebnitzer Schule erhält einen Klassensatz von je 28 Notebooks.

Intention zur Anschaffung der Notebooks ist es, denjenigen Schülern durch die Schulen diese leihweise zur Verfügung zu stellen, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel und des vor Ort vorhandenen Bedarfs.

Den Auftrag zur Anschaffung dieser schulgebundenen mobilen Endgeräte, welchen ein Sebnitzer Unternehmen erhalten hat, wurde erteilt.

Somit wird allen Schülern die Chance auf gleichberechtigtes Lernen gegeben.