Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028

In seiner Sitzung am 17.05.2023 erteilte der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz seine Zustimmung zur Vorschlagsliste für ein Schöffenamt der Amtsperiode 2024 – 2028.

Das Landgericht Dresden hat im März die Große Kreisstadt Sebnitz beauftragt, mindestens elf Personen dem Amtsgericht Pirna – Schöffenwahlausschuss – als Kandidaten für das Schöffenamt für die o.g. Amtsperiode vorzuschlagen.

Nach einem Ausschreibungsverfahren haben sich 13 Personen für das Amt des Schöffen beworben. Diese Vorschlagsliste liegt vom 30.05.2023 bis 06.06.2023, zu den bekannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Sebnitz, Zi. 301,

aus und muss bis spätestens 15.08.2023 dem Amtsgericht Pirna übergeben werden. Dort wird dann über die endgültige Auswahl der SchöffInnen entschieden.