In Lichtenhain gab es wiederholt Beschwerden von Anwohnern beim Gemeindlichen Vollzugsdienst über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Grünfläche der Kirchengemeinde am unteren Ende des Friedhofs und am geschotterten Kirchen-Parkplatz am Ortseingang. Ausdrücklich verwies die Kirchenverwaltung darauf, dass Parken auf den benannten Grünflächen nicht erlaubt ist. Der Gemeindliche Vollzugsdienst war damit aufgefordert, entsprechende Verstöße zu ahnden.
Besucher des Friedhofs, die sich durch die Situation verärgert fühlten, brachten das Thema bei einem Gespräch in einer Einwohnerversammlung am 13.06.2024 mit Oberbürgermeister Kretzschmar zur Sprache und forderten eine Lösung. Oberbürgermeister Kretzschmar verwies zunächst auf das ausgesprochene Parkverbot auf der Grünfläche. Trotzdem wollte man das Thema aber nochmals der Kirchenverwaltung und dem Pfarrer vortragen.
Nach längerer Abstimmung innerhalb der Kirche wurde am 01.08.2024 durch den Pfarrer der Gemeinde, Herrn Gulbins, die Entscheidung mittgeteilt, „dass das Parken auf der Grünfläche bis auf weiteres gestattet ist“ (Zitat der Mitteilung).
Das heißt im Ergebnis, dass auf der Grünfläche der Kirchengemeinde am unteren Ende des Friedhofs und am geschotterten Kirchen-Parkplatz am Ortseingang verwarngeldfrei geparkt werden kann.
„Trotz allem Hin und Her ein gutes Beispiel dafür, dass sich der Besuch und die Diskussion zu einer Einwohnerversammlung auch mal lohnt“ so Oberbürgermeister Kretzschmar.