Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz ist immer wieder in der Pflicht, sogenannte „Bröckelhäuser“ zu begutachten und entsprechende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Eine kontinuierliche Überwachung ist unumgänglich. Kaum sind die maroden Häuser, wie zuletzt an der Schandauer Straße oder der Bergstraße, gesichert, gibt es schon wieder neue Handlungsfelder im Bereich der Problemimmobilien.
So wurden Ende Mai an der Langen Straße 47 Gerüstschutznetze angebracht. Das Gebäude ist seit 1990 leerstehend und wurde 2011 für herrenlos erklärt. Damit obliegt die Sicherungspflicht der Stadt Sebnitz.
Es werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt und den Hinweisen von Bürgern wird nachgegangen. Mit fortschreitendem Verfall hat die Stadtverwaltung Sebnitz ein Gutachten durch einen Bausachverständigen in Auftrag gegeben. Auf Grund des abfallenden Mauerwerks im Bereich der öffentlichen Straße erfolgten die o.g. Sicherungsmaßnahmen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 3.350,00 Euro.
Anfang Mai informierten Anwohner das Ordnungsamt, dass am Gebäude Weberstraße 8 Bruchstücke vom Putz von der Fassade auf den Gehweg gefallen sind. Vorsorglich wurde der Bereich abgesperrt, der Eigentümer in Kenntnis gesetzt und aufgefordert Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Diese erfolgten am 27.05.2021 durch den Eigentümer des Gebäudes mittels Hebebühne. Die Absperrung am Gehweg konnte wieder zurückgebaut werden.