Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2024 – Aufruf zur Antragstellung bis 23. Februar 2024

Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2024 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements, Kommunales Ehrenamtsbudget, zur Verfügung.

Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

Vereine und Initiativgruppen im Landkreis können ab sofort wieder Geld aus dem Ehrenamtsbudget beantragen. Insgesamt stehen im Jahr 2024 rund 112.500 Euro zur Verfügung, welche ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro. Anträge auf Förderung können bis 23. Februar 2024 gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen stehen unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html zur Verfügung.

Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet. Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Im Jahr 2024 ist neu, dass Vereine mindestens zehn Prozent der Projektkosten selber tragen müssen, da die Projekte mit maximal 90 Prozent gefördert werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.