Einzelhandelskonzept für Sebnitz

Fördermittel für Leerstand

Schand Str Förderung Leerstand

Im Jahr 2017 wurde das neue Einzelhandelskonzept für Sebnitz auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung vom 24.01.2018 beschloss der Sebnitzer Stadtrat das Einzelhandelskonzept und das Förderprogramm Einzelhandel.

Die Gewährung von zinsfreien, rückzahlbaren Darlehen, die in Zuschüsse umgewandelt werden können, sollen Anreize für Neueröffnungen bzw. Neuansiedlungen sowie Übernahme von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben in der Innenstadt schaffen und somit den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Sebnitz nachhaltig stärken. Auch besteht mit diesen Fördermitteln die Möglichkeit, Existenzgründungen im Einzelhandel zu fördern sowie vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze im Einzelhandel zu schaffen.

Seit 2018 sind insgesamt 19 Fördermittelanträge eingegangen, von denen 14 einen positiven Bescheid erhielten.

Auch in diesem Jahr und in den Folgejahren sind wieder 30.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingeplant. Erste Anfragen liegen bereits vor.

Erstmals wurde die Prämie im Jahr 2019 ausgezahlt. Das Geld wird zunächst als zinsloses Darlehen ausgereicht. Bleibt der Laden zwei Jahre bestehen, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.

Das Förderprogramm bleibt damit auch in den kommenden Jahren Bestandteil der Unternehmensförderung. Anträge können bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Frau Pohl, Tel. 035971/84 187, E-Mail: susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de jederzeit gestellt werden.

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