Corona - Stand 04.04.2020

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Notbetreuung im Schulbetrieb während der Osterferien

Nach ersten Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sichert der Freistaat Sachsen in Abstimmung mit den Schul- und Hortträgern für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und Förderschulen während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten ein Notbetreuungsangebot ab. Um die Absicherung der Betreuung an den o.g. Schulen auch während der Osterferien zu gewährleisten, verständigen sich die Schulleitungen mit den Trägern der Horteinrichtungen bis zum 08.04.2020 über die Notbetreuung in den ortsüblichen bzw. bedarfsbedingt verlängerten Ferienbetreuungszeiten.


Aktuelle Informationen zur Lage 03.04.2020 14.00 Uhr