+++ Ab Sonntag Grenzkontrollen nach Tschechien +++ Pendlerstopp +++ Ausnahmeregelungen +++
Tschechien bekommt die Ausbreitung des Coronavirus nicht in den Griff. Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs hat die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen beschlossen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol am 11.02.2021 als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft.
Die ansteckendere Coronavirus-Variante aus Großbritannien ist bei Pendlern aus Tschechien u.a. in Sachsen, insbesondere im grenznahen Vogtland, dem Erzgebirge und dem Landkreis Görlitz, verstärkt aufgetreten.
Grenzkontrollen ab Sonntag
Ab Sonntag, 14.02.2021, 00:00 Uhr, sollen Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Sachsen will Pendler-Verkehr mit Tschechien einschränken
Wegen massiver Infektionszahlen schottet Tschechien drei Grenzgebiete von der Außenwelt ab. Betroffen sind die Regionen Cheb (Eger) und Sokolov (Falkenau) im Bezirk Karlovarský kraj an der Grenze zu Bayern und Sachsen sowie Trutnov (Trautenau) im Bezirk Královéhradecký kraj an der Grenze zu Polen.
Sachsen hat am 11.02.2021 angekündigt, angesichts drastischer Corona-Inzidenzen in Tschechien den Pendler-Verkehr deutlich einzuschränken. Das Abschotten bestimmter Hotspots sei dringend erforderlich. Die Lage im Nachbarland spitze sich zu, in zwei Regionen gebe es eine Inzidenz von mehr als 1.000.
Tägliche Corona-Tests für Pendler
Ausnahmen vom Pendler-Stopp soll es ausschließlich im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime sowie in der Landwirtschaft geben – und da vor allem bei der Versorgung von Tieren. Tägliche Tests sollen zur Pflicht werden.
Finanzieller Zuschuss für Pendler
Wie bisher will Sachsen einen Zuschuss von 40 Euro pro Nacht zahlen, wenn Pendler am Arbeitsort bleiben. Die Arbeitskräfte könnten auch ihre Familien mitbringen, wenn sie für die Zeit der Beschränkungen hier wohnen wollten. Zudem ist an eine Art Pendler-Quarantäne gedacht. Betroffene sollen sich dann nach Rückkehr von der Arbeit zu Hause aufhalten.
530 Betriebe in der Oberlausitz von Grenzschließungen betroffen
In der Oberlausitz sind nach Angaben der Industrie- und Handelskammer mehr als 530 Betriebe von der Grenzschließung nach Tschechien betroffen. Etwa 9.000 Tschechen kommen täglich über die Grenze, um hier das Geld zu verdienen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine gesetzliche Verordnung zu o.g. Grenzschließungen. Die Bundesregierung arbeitet an einer entsprechenden Verordnung. Sobald diese vorliegt wird sie zeitnah auf den bekannten Informationswegen veröffentlicht.
Quelle: MDR.de
Ab 14.02. Einschränkungen im grenzüberschreitenden Nahverkehr
Ersatzverkehr für Nationalparkbahn – Busse enden an Grenze
Aufgrund der Einstufung der Tschechischen Republik als Virusvarianten-Gebiet durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Inneren ist seit 14.02.2021, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres kein grenzüberschreitender Personenverkehr möglich. Im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) sind davon u.a. die Nationalparkbahn, die Fähre Schöna – H?ensko sowie die Buslinie T in Sebnitz betroffen.
Die Züge der Nationalparkbahn U 28 können innerhalb Deutschlands nicht genutzt werden. Zwischen Sebnitz und Bad Schandau fahren Schienenersatzverkehrs-Busse, zwischen Bad Schandau und Schöna können die Fahrgäste auf die S-Bahn ausweichen.
Die Busse der Linie T in Sebnitz, die witterungsbedingt bereits seit 10.02.2021 die Haltestelle Dolní Poustevna stred nicht bedienen konnten, bieten weiterhin keine Fahrten grenzüberschreitenden Fahrten an. Der sonstige innerstädtische Verkehr in Sebnitz rollt planmäßig weiter.
Die grenzüberschreitende Fähre Schöna – H?ensko, die witterungsbedingt bereits seit 08.02.2021 nicht verkehrt, bleibt weiterhin außer Betrieb.
Genaue Fahrplanauskünfte sind in Kürze an der VVO-InfoHotline unter 0351 / 852 65 55 und im Internet unter www.vvo-online.de, www.bahn.de sowie www.rvsoe.de erhältlich.
Click & Collect nun auch in Sachsen erlaubt
Seit dem 15.02.21 ist nun auch den Händlern in Sachsen durch das sogenannte „Click & Collect“ wieder erlaubt, vorbestellte Waren an den Kunden abzugeben. „Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden“ heißt es in der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Für Sie als Kunden besteht so nun seit Montag die Möglichkeit, bei den Händlern vor Ort anzurufen oder Waren per Mail oder über die vorhandenen Social-Media-Kanäle zu bestellen und im Geschäft abzuholen.
Im Folgenden finden Sie eine erste Liste der Sebnitzer Geschäfte und Betriebe, die „Click & Collect“ anbieten. Die Liste (Stand 15.02.21) ist nicht vollständig! Wir bitten Sie, auch selbst bei den Händlern und Gewerbetreibenden anzurufen und nachzufragen, was machbar ist.
Und an alle Gewerbetreibenden: Wer in die Liste mit aufgenommen werden möchte, kann sich gern mit den entsprechenden Informationen an die Stadtverwaltung Sebnitz, Frau Pohl, unter 035971/84187 oder per Mail an susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de wenden.
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