Eine dieser Maßnahmen war das Förderprogramm Einzelhandel. Dieses zielte hauptsächlich darauf ab, vor allem den Innenstadtbereich von Sebnitz bei der Neuansiedlung und Übernahme von Einzelhandelsgeschäften zu unterstützen.
Nach über sechs Jahren Laufzeit wurde das Förderprogramm nun überarbeitet und entsprechend der Erfahrungen aus der Vergangenheit angepasst. Das neue Förderprogramm Gewerbe wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz in seiner Sitzung vom 17.04.2024 beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf folgende Inhalte:
- Die Änderung der Begrifflichkeit Einzelhandel in Gewerbe, da die Begrifflichkeit Einzelhandel den Inhalt und Zweck der Förderrichtlinie nicht korrekt widerspiegelt und viele wichtige Hauptgewerbe ausschließt.
- Zukünftig haben nur ausschließlich hauptgewerblich angemeldete Gewerbe Aussicht auf Förderung, Anmeldungen im Nebengewerbe sind nicht mehr förderfähig.
- Auch Freiberufler und andere steuerpflichtige Betriebe werden nun bei den Zuwendungsempfängern benannt.
- Über die Förderung der eingehenden Anträge entscheidet der Hauptausschuss der Großen Kreisstadt Sebnitz, nicht die Verwaltung intern.
- In Ausnahmefällen kann der Hauptausschuss der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Vergabe eines Zuschusses außerhalb des Fördergebietes entscheiden.
- Der rückzahlbare Zuschuss kann mindestens in Höhe von 1.000, - € bis maximal 10.000, - € ausgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den erfüllten Bewertungskriterien, nicht mehr rein nach der Verkaufsfläche (vorher: bis 75 m²: 5.000, - €, mehr als 75 m²: 10.000, - €). Die Verkaufsfläche spielt damit gar keine Rolle mehr bei der Förderung. Hat das Gewerbe zwei Jahre gemäß den Förderbedingungen bestand, wird der rückzahlbare in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt.
- Die Förderentscheidung erfolgt anhand von dem Antragstellenden bekannten Bewertungskriterien, welche nun als Anlage Bestandteil der Förderrichtlinie sind.
Mit den Neuerungen wird die Fördermittelvergabe insgesamt transparenter gestaltet. Gleichzeitig wird mehr Entscheidungsspielraum geschaffen und die Bandbreite des Förderfähigen erweitert. Dem ursprünglichen Ziel der Belebung der Sebnitzer Innenstadt wird weiterhin Rechnung getragen, durch die eingefügte Öffnungsklausel werden jedoch Gewerbeeröffnungen im weiteren Stadtgebiet und in den Ortsteilen nicht mehr per se von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderrichtlinie mit allen Anhängen sowie die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Stadtverwaltung Sebnitz zum Download zur Verfügung (https://rathaus.sebnitz.de/wirtschaft/foerderprogramm-gewerbe/)