... die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Pestalozzistraße (Flurstücke Nr. Teil von 1379/6, 1380/2 und Teil von 1378/2 der Gemarkung Sebnitz) beschlossen (Geltungsbereich siehe Lageplan).
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern
- Festlegung bebaubarer Flächen
- Regelungen der Erschließung der Einzelgrundstücke
- Eingrünung des Standortes
Die Abbruchfläche an der Pestalozzistraße wurde im Rahmen der Baulandoffensive der Stadt Sebnitz als möglicher Standort für eine Einfamilienhausbebauung aufgeführt, welcher kurzfristig entwickelt werden kann.
Die Flurstücke sind im Eigentum der Stadt, das Gelände ist relativ eben und die Medien liegen im Bereich der Straße an, sodass der Erschließungsaufwand an diesem Standort vergleichsweise gering sein wird.
Auf Grund der Lage und Topografie eignet sich der Standort für den Bau von eingeschossigen Einfamilienhäusern mit flachgeneigten Dächern (Bungalow). Da es in diesem Segment eine Nachfrage gibt, soll an der Pestalozzistraße der Bau dieser Hausform ermöglicht werden.