... wurde im weiteren Wochenverlauf der Kran und das Gerüst aufgestellt. Das Dach des nebenliegenden Gebäudes erhielt Schutzplatten. Des Weiteren wurden erforderliche Vorarbeiten für den ab der 4. KW beginnenden händischen Abbruch ausgeführt.
Die Sperrung gilt vorerst bis 31.03.2025 für Fahrzeuge aller Art. Für LKW gibt es keine Wendemöglichkeit. Ein durchgängiger Fußweg wird über die gesamte Zeit der Vollsperrung gewährleistet.
Die Einbahnstraßenregelung der Hertigswalder Straße wird für diesen Zeitraum aufgehoben, es kann von beiden Seiten jeweils bis zur Baustelle zu Begegnungsverkehr kommen.