Förderprogramm Gewerbe
Ende des Jahres 2016 beauftragte die Stadtverwaltung die Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes für Sebnitz. Auftragnehmer war die BBE Handelsberatung GmbH aus Leipzig, welche bereits im Jahr 2001 ein solches Konzept für die Große Kreisstadt erstellte. Nach erfolgter Analyse der Gegebenheiten vor Ort im Jahr 2017, erstellte die BBE Handelsberatung das abschließende Konzept, welches hier heruntergeladen werden kann.
Das Einzelhandelskonzept stellt nach wie vor eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sowohl für Investoren als auch für die Stadt dar. Hiermit kann Sicherheit und Transparenz für zukünftige Standortentscheidungen gewährleistet werden.
Parallel zum Beschluss des Einzelhandelskonzeptes wurden in der Stadtratssitzung am 24.01.2018 weitere flankierende Maßnahmen zu diesem Konzept beschlossen, z.B. das Förderprogramm Einzelhandel, um gezielt die Ansiedlung von Einzelhandel in der Sebnitzer Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich zu fördern. Nach inzwischen über sechs Jahren Laufzeit wurde das Förderprogramm nun überarbeitet und entsprechend der Erfahrungen aus der Vergangenheit angepasst. Das neue Förderprogramm Gewerbe wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz in seiner Sitzung vom 17.04.2024 beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf folgende Inhalte:
- Änderung der Begrifflichkeit Einzelhandel in Gewerbe, da Begrifflichkeit Einzelhandel den Inhalt und Zweck der Förderrichtlinie nicht korrekt widerspiegelt und viele wichtige Hauptgewerbe ausschließt.
- Förderung ausschließlich für hauptgewerblich angemeldete Gewerbe; Anmeldungen im Nebengewerbe sind nicht mehr förderfähig.
- Auch Freiberufler und andere steuerpflichtige Betriebe werden nun bei den Zuwendungsempfängern benannt.
- Über die Förderung der eingehenden Anträge entscheidet der Hauptausschuss der Großen Kreisstadt Sebnitz, nicht die Verwaltung intern.
- In Ausnahmefällen kann der Hauptausschuss der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Vergabe eines Zuschusses außerhalb des Fördergebietes entscheiden.
- Der rückzahlbare Zuschuss kann mindestens in Höhe von 1.000, - € bis maximal 10.000, - € ausgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den erfüllten Bewertungskriterien, nicht mehr rein nach der Verkaufsfläche (vorher: bis 75 m²: 5.000, - €, mehr als 75 m²: 10.000, - €). Die Verkaufsfläche spielt damit gar keine Rolle mehr bei der Förderung.
- Die Förderentscheidung erfolgt anhand den dem Antragstellenden bekannten Bewertungskriterien (siehe Downloadbereich), welche als Anlage Bestandteil der Förderrichtlinie sind.
Mit den Neuerungen wird die Fördermittelvergabe insgesamt transparenter gestaltet. Gleichzeitig ermöglichen die Bewertungskriterien eine sinnvolle Grundlage zur Einschätzung von Förderfähigkeit und Höhe der Fördersumme. Dem ursprünglichen Ziel der Belebung der Sebnitzer Innenstadt wird weiterhin Rechnung getragen, durch die eingefügte Öffnungsklausel werden jedoch Gewerbeeröffnungen im weiteren Stadtgebiet und in den Ortsteilen nicht mehr per se von der Förderung ausgeschlossen.
Im Folgenden finden Sie die aktualisierte Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen:
Förderprogramm Gewerbe
Karte Geltungsbereich Förderprogramm Gewerbe
Bewertungskriterien Förderprogramm Gewerbe
Antragsformular Förderprogramm Gewerbe