Beantragung Wahlschein

Beantragung eines Wahlscheines mit bzw. ohne Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 in der Großen Kreisstadt Sebnitz

(gültig für Wahlberechtigte der Großen Kreisstadt Sebnitz)

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein bzw. für die Briefwahl einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Diese Anwendung unterstützt Wahlberechtigte bei der Beantragung eines Wahlscheines mit bzw. ohne Briefwahlunterlagen. Der Online-Service kann bis , 20.02.2025, 17:00 Uhr genutzt werden.

Bitte entnehmen Sie der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung die zur Identifikation Ihrer Person erforderliche Wahlbezirksnummer bzw. die Wählerverzeichnisnummer. Sofern Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten oder Fragen zum Wahlscheinantrag haben, wenden Sie sich bitte während der allgemeinen Öffnungszeiten an die Stadtverwaltung Sebnitz, Meldebehörde.

Bitte füllen Sie die mit * markierten Felder auf jeden Fall aus, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet wird. Im Antrag sind Name, Vorname, Anschriften, das Geburtsdatum oder die Wählerverzeichnisnummer unbedingt anzugeben.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss den verschlossenen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig absenden, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief sollte so früh wie möglich, spätestens aber am dritten Tag vor der Wahl (bei entfernt liegenden Orten noch früher), zur Post gegeben werden.

Im Bereich der Deutschen Post AG ist die Rücksendung des Wahlbriefes für den Wähler kostenfrei, außerhalb des Bereichs ist der Brief ausreichend zu frankieren. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Eingabe der Daten freiwillig erfolgt. Zur Übermittlung der Daten wird eine offene Datenleitung genutzt.

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 in der Großen Kreisstadt Sebnitz (gültig für Wahlberechtigte der Großen Kreisstadt Sebnitz).

Für die Wahl am 23. Februar 2025 beantrage ich (sofern ich wahlberechtigt bin) einen Wahlschein.

Wichtige Hinweise

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (auf elektronischem Weg nicht möglich).

Alle weiteren Informationen können Sie ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen.

Persönliche Daten

Angaben von der Wahlbenachrichtigungskarte

Zusendung der Unterlagen

Die Wahlscheine sollen

Kontakt für Rückfragen

Für eventuelle Rückfragen bin ich wie folgt erreichbar (freiwillige Angabe).