Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, soll die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bereits am 23.02.2025 stattfinden.
Im Zuge dessen werden wieder Helfer für die Wahllokahle in Sebnitz sowie für die Briefwahl gesucht. Voraussetzung ist, dass man selbst wahlberechtigt, also volljährig ist und möglichst im Gemeindegebiet seinen Hauptwohnsitz hat. Vor allem Sorgfalt und Konzentrationsvermögen sind gefragt, wenn es an die Auszählung der Stimmen geht. Vorkenntnisse sind nicht nötig, denn die Grundlagen zum Wahlgeschehen werden in einer kurzen Schulung und durch Informationsmaterial der Wahlleitung vermittelt.
Anwesenheitspflicht besteht bei der Einweisung der Wahlhelfer in Ihrem Wahllokal am Morgen des Wahltages sowie bei der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr. Während der Wahlzeit von 08:00 bis 18:00 Uhr werden Schichten abgestimmt. Die Entschädigung der Wahlhelfer richtet sich dabei nach der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Großen Kreisstadt Sebnitz. Derzeit beträgt die ehrenamtliche Entschädigungspauschale 50,00 Euro.
Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung Sebnitz, Ansprechpartner:
Frau Lossack; Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 101, telefonisch unter der 035971/84260 oder per E-Mail unter laura.lossack@stadtverwaltung-sebnitz.de.
Meldebogen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Bundestag