Unterbringung von Flüchtlingen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Asyl allgemein und speziell hier in Sebnitz.

Wohnung Lange Straße 30

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen

Unterbringungskonzept der Großen Kreisstadt Sebnitz

In der Stadtratssitzung vom 16. März 2016 wurde das Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Sebnitz vorgestellt. Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge forderte ein solches Konzept bis Ende März 2016 von allen Kommunen des Landkreises an, welches vorab entsprechend vom jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat bestätigt wurde.

Die Große Kreisstadt Sebnitz plante im Konzept mit zwei unterschiedlichen Szenarien. Das erste Szenario ging von einer Prognose des Landratsamtes vom November 2015 aus, welches für 2016 insgesamt ein Aufnahme-Soll von 444 Asylsuchenden vorsah. Das zweite Szenario bezog sich auf eine aktuellere Prognose von Anfang Februar 2016 und ging von insgesamt 223 aufzunehmenden Asylsuchenden aus.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass vorerst keine weiteren Wohnungsangebote durch die Stadtverwaltung angefragt werden und dass bis auf weiteres keine Wohnungen an die GVS empfohlen werden. Trotzdem eingehende Angebote von Wohnungen werden auch weiterhin durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung geprüft und bei Geeignetheit auf der internen Reserveliste vorgehalten.

Momentan sind die Zahlen der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge rückläufig. Eine Einschätzung zur tatsächlichen Entwicklung der Zahlen ist insgesamt schwierig. Mit dem Unterbringungskonzept sind jedoch zwei unterschiedliche Entwicklungsszenarien weitestgehend abgedeckt. Da alle Kommunen zur Abgabe eines solchen Unterbringungskonzeptes aufgefordert wurden, sollte dem Landkreis dementsprechend auch eine breitere Verteilung auf alle Kommunen erleichtert werden.

Hinweise für Wohnungsanbieter
Für die Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sebnitz (Stadtgebiet) werden derzeit keine Wohnungen gesucht.

Falls Sie dennoch Fragen zur Vermietung haben, melden Sie sich bitte bei Frau Susann Pohl,
Tel.-Nr. 035971/84 187, Fax-Nr. 035971/84 102, E-Mail: susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de, mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname, Anschrift , Telefon-Nr., E-Mail-Adresse des Anbieters der Wohnung
  • Adresse/Lage der angebotenen Wohnung
  • Anzahl der Wohnungen im Objekt/davon belegt
  • Größe/Grundriss der angebotenen Wohnung
  • möbliert/unmöbliert
  • Heizungsart / Medienanschlüsse (Elt/Gas)
  • Zustand sanitäre Anlagen

Kontakt und Anfragen

Stadtverwaltung Sebnitz
Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz
SG Demografie/Asyl
Frau Susann Pohl
Tel. 035971/84 187
E-Mail: susann.pohl@stadtverwaltung-sebnitz.de

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