Umbenennung doppelte Straßennamen in Sebnitz

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Erläuterungen zur Hausnummernvergabe

Umbenennung der doppelten Straßennamen steht vor dem Abschluss

Das Projekt der Umbenennung von doppelten Straßennamen steht kurz vor dem Abschluss. Planmäßig konnten noch vor dem Jahreswechsel alle Anschreiben an die betroffenen Anwohner und Grundstückseigentümer versendet werden. Damit wurde eine weitere wichtige Etappe in diesem umfangreichen Prozess finalisiert. Weiterhin konnte die Beschilderung der neuen Straßennamen vervollständigt werden, sodass nunmehr überall die alte und neue Beschilderung ersichtlich ist. Die Doppelbeschilderung soll die Umstellung besser unterstützen und noch bis Ende 2026 erkenntlich sein. Mit dieser Verlängerung wird den Anfragen und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern entsprochen, den Übergangszeitraum zu verlängern. Zudem wurde durch einige Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise das Katasteramt oder auch durch Krankenkassen der Hinweis erteilt, dass die notwendige Datenpflege einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Aus Sicht der Verwaltung stellt dies kein Problem darf. Die Umbenennung der Straßennamen ging auch mit einer Neuzuordnung der Hausnummern einher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parallel zu diesem Umstellungsprozess wurden sogenannte Übersetzungslisten erstellt und an Träger öffentlicher Belange übermittelt. Dies betrifft unter anderem:

  • die Deutsche Post AG
  • die SachsenEnergie
  • den Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz
  • den Abwasserzweckverband
  • den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
  • die Landestalsperrenverwaltung
  • den Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • den Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • das Finanzamt
  • das Grundbuchamt
  • die Integrierte Regionalleitstelle Dresden
  • das Führungs- und Lagezentrum der Polizei
  • den Bezirksschornsteinfegermeister

Ungeachtet dessen bitten wir jeden betroffenen Anwohner und Eigentümer sich selbständig bei den betreffenden Stellen zu melden und eine endgültige Adressänderung durchführen zu lassen.

Für die Adressänderung des Personalausweises, welche ab dem 02.02.2026 im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Sebnitz möglich ist, empfehlen wir folgende Zeiten vorrangig zu nutzen:

  • dienstags von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • freitags von 10:00 Uhr – 11:30 Uhr

In diesen Zeiträumen werden vorrangig Adressänderung, aufgrund der Straßenumbenennung im Gemeindegebiet, durchgeführt. Selbstverständlich ist eine Adressänderung auch außerhalb dieser Zeiträume möglich. Hier ist allerdings mit Wartezeiten zu rechnen. Für die Adressänderung selbst ist es ausreichend, wenn eine Person des Haushalts alle Dokumente der weiteren im Haushalt lebenden Personen mitbringt. Eine Vorsprache durch jeden Einzelnen ist nicht erforderlich. Die Adressänderung erfolgt gebührenfrei.

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Im Zusammenhang mit der durch den Stadtrat am 24.01.2024 und 21.05.2025 beschlossenen Umbenennung gleichlautender Straßen wurden die betroffenen Straßenzüge umfassend überprüft. Dabei zeigte sich, dass an mehreren Stellen die bestehende Hausnummerierung nicht mehr den Anforderungen einer klaren, logischen und orientierungsfreundlichen Struktur entsprach. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und eine verlässliche Adressierung sicherzustellen, wurden in den überwiegenden Fällen neue Hausnummern vergeben.

Rechtliche Grundlage
Die Vergabe und Änderung von Hausnummern erfolgt gemäß § 5 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO). Danach ist die Benennung und Nummerierung von Straßen sowie die Vergabe der zugehörigen Hausnummern Aufgabe der Gemeinde. Die Verwaltung ist daher verpflichtet, eine eindeutige, nachvollziehbare und funktionsfähige Hausnummerierung sicherzustellen. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer besteht rechtlich nicht. Selbstverständlich prüfen wir im Einzelfall, ob die Veränderung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Warum wurde das Nummerierungssystem überprüft? – Orientierungsnummerierung
Für die Neusortierung der Hausnummern ist die Verwaltung nach dem allgemein anerkannten System der Orientierungsnummerierung vorgegangen.

Das System folgt folgenden Grundsätzen:

  • gerade Hausnummern liegen auf der rechten,
  • ungerade Hausnummern auf der linken Straßenseite.

Bei radial vom Ortskern ausgehenden Straßen wird „rechts“ und „links“ vom Zentrum aus gedacht; bei ring- oder tangential verlaufenden Straßen im Uhrzeigersinn. Beginnt eine Straße im Ortskern und führt stadtauswärts, steht die kleinste Hausnummer am Zentrum, die größte am Straßenende.

Es ist dabei normal, dass sich bei gegenüberliegenden Grundstücken aufgrund ungleicher Grundstücksgrößen die Hausnummern nicht unbedingt chronologisch gegenüberliegen. Ebenso können durch Straßenverbreiterungen, Grundstücksverschiebungen oder Zusammenlegungen einzelne Hausnummern entfallen oder neu vergeben werden. Um spätere Korrekturen zu vermeiden, werden bei neuen Nummerierungen regelmäßig Nummern­bereiche bewusst freigehalten. Die aktuelle Neuordnung folgt diesen allgemein gültigen Regeln – und schafft so dauerhaft Klarheit und Orientierung für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher, Rettungsdienste, Pflegedienste, Entsorger und Gewerbetreibende.

Eine Übersicht der Änderungen finden Sie anbei:
Umbenennung von doppelten Straßennamen

Kontakt und Anfragen

Tel.  035971/84-0
E-Mail an strassennamen@stadtverwaltung-sebnitz.de