Umbenennung doppelte Straßennamen in Sebnitz

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Erläuterungen zur Hausnummernvergabe

Im Zusammenhang mit der durch den Stadtrat am 24.01.2024 und 21.05.2025 beschlossenen Umbenennung gleichlautender Straßen wurden die betroffenen Straßenzüge umfassend überprüft. Dabei zeigte sich, dass an mehreren Stellen die bestehende Hausnummerierung nicht mehr den Anforderungen einer klaren, logischen und orientierungsfreundlichen Struktur entsprach. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und eine verlässliche Adressierung sicherzustellen, wurden in den überwiegenden Fällen neue Hausnummern vergeben.

Rechtliche Grundlage
Die Vergabe und Änderung von Hausnummern erfolgt gemäß § 5 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO). Danach ist die Benennung und Nummerierung von Straßen sowie die Vergabe der zugehörigen Hausnummern Aufgabe der Gemeinde. Die Verwaltung ist daher verpflichtet, eine eindeutige, nachvollziehbare und funktionsfähige Hausnummerierung sicherzustellen. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer besteht rechtlich nicht. Selbstverständlich prüfen wir im Einzelfall, ob die Veränderung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Warum wurde das Nummerierungssystem überprüft? – Orientierungsnummerierung
Für die Neusortierung der Hausnummern ist die Verwaltung nach dem allgemein anerkannten System der Orientierungsnummerierung vorgegangen.

Das System folgt folgenden Grundsätzen:

  • gerade Hausnummern liegen auf der rechten,
  • ungerade Hausnummern auf der linken Straßenseite.

Bei radial vom Ortskern ausgehenden Straßen wird „rechts“ und „links“ vom Zentrum aus gedacht; bei ring- oder tangential verlaufenden Straßen im Uhrzeigersinn. Beginnt eine Straße im Ortskern und führt stadtauswärts, steht die kleinste Hausnummer am Zentrum, die größte am Straßenende.

Es ist dabei normal, dass sich bei gegenüberliegenden Grundstücken aufgrund ungleicher Grundstücksgrößen die Hausnummern nicht unbedingt chronologisch gegenüberliegen. Ebenso können durch Straßenverbreiterungen, Grundstücksverschiebungen oder Zusammenlegungen einzelne Hausnummern entfallen oder neu vergeben werden. Um spätere Korrekturen zu vermeiden, werden bei neuen Nummerierungen regelmäßig Nummern­bereiche bewusst freigehalten. Die aktuelle Neuordnung folgt diesen allgemein gültigen Regeln – und schafft so dauerhaft Klarheit und Orientierung für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher, Rettungsdienste, Pflegedienste, Entsorger und Gewerbetreibende.

Eine Übersicht der Änderungen finden Sie anbei:
Umbenennung von doppelten Straßennamen

Kontakt und Anfragen

Tel.  035971/84-0
E-Mail an strassennamen@stadtverwaltung-sebnitz.de