Information zur Schöffenwahl 2023

Die Große Kreisstadt Sebnitz sucht Schöffinnen und Schöffen. Sie können sich bis zum 31.03.2023 bei uns bewerben!

Wann werden die Schöffen eingesetzt?

In der neuen Amtsperiode 2024 bis 2028

Was sind Schöffen?

Schöffen benötigen keinerlei juristische Vorkenntnisse. Vielmehr bringen sie ihre Alltagserfahrungen und Menschenkenntnisse im Gerichtsprozess ein. Eingesetzt werden Schöffen am Amts- oder Landesgericht.

Wie wird man Schöffe?

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 - 2028 neue Schöffen zu wählen. Für die Wahl der Schöffen stellt die Große Kreisstadt Sebnitz bis zum 30.06.2024 eine Vorschlagsliste auf. Aus dieser wählt ein Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes die Schöffen. Die Schöffen sind dabei den Berufsrichtern grundsätzlich gleichberechtigt.

Wer darf das Ehrenamt ausüben?

  • Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Schöffen müssen zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 70 Jahre alt sein
  • Der Hauptwohnsitzt muss in der Großen Kreisstadt Sebnitz liegen

Wer darf nicht zum Schöffen gewählt werden?

  • der zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnt,
  • der aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet ist,
  • der mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist,
  • der in Vermögensverfall geraten ist.

Weitere Ausschlusskriterien sind in der einschlägigen Rechtsnorm (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) zu finden. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffen verlangt im hohen Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Werden Schöffen entschädigt?

Schöffen erhalten neben einer Auslagenerstattung eine Entschädigung für Zeitversäumnisse und Verdienstausfall. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren richten bitte ihre Bewerbung bis 31.03.2023 an die Stadtverwaltung Sebnitz, z. Hd. Herrn Henker, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz. Das Bewerbungsformular ist hier zum Download oder im Sebnitzer Rathaus, Kirchstraße 5, Zimmer 100 (Einwohnermeldeamt) erhältlich. Personen die vor dem 13.01.1972 geboren sind müssen weiterhin eine Erklärung gemäß Anlage 4 zu Nummer 15 Buchstabe b) der VwV Schöffen- und Jugendschöffen abgeben.

Kontakt und Anfragen

Herr Kevin Henker
Tel. 035971 84256
Mail: kevin.henker@stadtverwaltung-sebnitz.de