Auf der Tagesordnung standen sowohl der Abwägungsbeschluss zum Entwurf als auch der Satzungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan.
Zunächst befasste sich der Stadtrat mit den Rückmeldungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten Behörden und Fachstellen. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen waren zuvor fachlich geprüft und ausgewertet worden. Sie betrafen unter anderem Themen wie Verkehrsanbindung, vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen, Versickerung oder auch Flächengestaltung des Geländes. Der Stadtrat folgte der empfohlenen Abwägung und fasste hierzu den entsprechenden Beschluss.
Im Anschluss wurde der Bebauungsplan „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ als Satzung beschlossen. Damit ist das Planverfahren fast auf der Zielgeraden angekommen.
Als nächster Schritt werden die Satzung sowie die vollständige Verfahrensakte Anfang Februar 2026 zur Genehmigung beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht. Die Genehmigungsbehörde prüft die Unterlagen und erlässt in der Regel innerhalb eines Monats einen entsprechenden Bescheid. Nach Erteilung der Genehmigung ist zum Abschluss des Verfahrens die öffentliche Bekanntmachung erforderlich. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan voraussichtlich im März 2026 in Kraft und schafft ab diesem Zeitpunkt verbindliches Baurecht.

Abbildung: Auszug Planzeichnung (Teil A der Satzungsunterlagen) – Büro für Landschaftsarchitektur Hübner