Verkaufsoffene Sonntage für 2026 beschlossen

In seiner Sitzung am 21. Januar 2026 hat der Sebnitzer Stadtrat beschlossen, dass an zwei Sonntagen im Jahr 2026 Verkaufsstellen in der Sebnitzer Innenstadt öffnen dürfen.

Sächsische Gemeinden sind nach dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen ermächtigt, die Öffnung von Geschäften im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung zu gestatten.

Aus dem Veranstaltungskalender lassen sich im Jahr 2026 zwei Sonntage für eine Ladenöffnung ableiten:

  • Sonntag, 19. April 2026 – Festwochenende „Sebnitz tanzt“
  • Sonntag, 6. Dezember 2026 – Weihnachtsmarkt „Sebnitzer Tannert-Weihnacht“

Alle Verkaufsstellen in der Innenstadt Sebnitz (Verkaufsstellen zwischen Kreuzstraße, Blumenstraße, Böhmische Straße, Weberstraße, Pfarrgasse, Hertigswalder Straße, Schillerstraße, Kreisverkehr Schillerplatz, Neustädter Weg, Neustädter Straße und Bahnhofstraße) dürfen an diesen beiden Tagen in der Zeit zwischen 12:00 und 18:00 Uhr geöffnet sein.

Abgestimmt wurden diese beiden Tage mit dem Gewerbeverein Sebnitz, der ev.-luth. und der kath. Kirche, den Ortsvorstehern der Ortsteile sowie der Abteilung Tourismus und Stadtmarketing.