... über die Verwendung der Fördermittel aus Sondervermögen beschlossen. Insgesamt 2,8 Mio. Euro erhält die Stadt Sebnitz für den Zeitraum 2025 – 2036. Diese Mittel werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (LuKIFG) über den Freistaat Sachsen den Kommunen als kommunales Investitionsbudget zur Verfügung gestellt.
Für die erste Förderperiode (2025 – 2028) konnte nun der Stadtrat über die Mittelverwendung von 826.629 Euro entscheiden. Folgende Maßnahmen wurden entsprechend beschlossen und sind im Doppelhaushalt 2026/27 der Großen Kreisstadt Sebnitz eingestellt:
- Felssicherungsmaßnahmen an der Bahnhofstraße zur Sicherung der Verkehrsinfrastruktur – Gesamtinvestitionsvolumen: 275.000 Euro
- Investive Modernisierung und Ertüchtigung der technischen und baulichen Infrastruktur Gymnasium – Gesamtinvestitionsvolumen: 297.029 Euro
- Investive Modernisierung und Ertüchtigung der technischen und baulichen Infrastruktur Oberschule „Am Knöchel“ – Gesamtinvestitionsvolumen: 254.600 Euro
Für die Förderperiode 2 (2029 – 2032) sind folgende Maßnahmen geplant, wofür ca. 1.017,911 Euro zur Verfügung stehen:
- Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Hinterhermsdorf
- Sanierung und Modernisierung im Sparkassen Waldstadion, inkl. Sportlerheim
Das Investitionsvolumen in Höhe von ca. 927.930 Euro für die Förderperiode 3 (2033 – 2036) sind folgende Maßnahmen geplant:
- Sanierung Straßen
- Weitere Sanierungsmaßnahmen im Goethe-Gymnasium und an der Oberschule „Am Knöchel“
Über die Verwendung der Mittel wird der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz jeweils vor Beginn der Förderperiode beraten und beschließen.