Stadtrat beschließt über die Verwendung der Fördermittel aus dem Sondervermögen

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 ...

Waldstadion Drohne

... über die Verwendung der Fördermittel aus Sondervermögen beschlossen. Insgesamt 2,8 Mio. Euro erhält die Stadt Sebnitz für den Zeitraum 2025 – 2036. Diese Mittel werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (LuKIFG) über den Freistaat Sachsen den Kommunen als kommunales Investitionsbudget zur Verfügung gestellt.

Für die erste Förderperiode (2025 – 2028) konnte nun der Stadtrat über die Mittelverwendung von 826.629 Euro entscheiden. Folgende Maßnahmen wurden entsprechend beschlossen und sind im Doppelhaushalt 2026/27 der Großen Kreisstadt Sebnitz eingestellt:

  • Felssicherungsmaßnahmen an der Bahnhofstraße zur Sicherung der Verkehrsinfrastruktur – Gesamtinvestitionsvolumen: 275.000 Euro
  • Investive Modernisierung und Ertüchtigung der technischen und baulichen Infrastruktur Gymnasium – Gesamtinvestitionsvolumen: 297.029 Euro
  • Investive Modernisierung und Ertüchtigung der technischen und baulichen Infrastruktur Oberschule „Am Knöchel“ – Gesamtinvestitionsvolumen: 254.600 Euro

Für die Förderperiode 2 (2029 – 2032) sind folgende Maßnahmen geplant, wofür ca. 1.017,911 Euro zur Verfügung stehen:

  • Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Hinterhermsdorf
  • Sanierung und Modernisierung im Sparkassen Waldstadion, inkl. Sportlerheim

Das Investitionsvolumen in Höhe von ca. 927.930 Euro für die Förderperiode 3 (2033 – 2036) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Sanierung Straßen
  • Weitere Sanierungsmaßnahmen im Goethe-Gymnasium und an der Oberschule „Am Knöchel“

Über die Verwendung der Mittel wird der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz jeweils vor Beginn der Förderperiode beraten und beschließen.