06.07.2021
10 auf einen Streich – Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort eingereicht

Bereits seit 1997 trägt Sebnitz den Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“. Auch die heute eingemeindeten Ortsteile Hinterhermsdorf und die der ehemaligen Gemeinde Kirnitzschtal waren schon früher als solche zertifiziert.