20.06.2017
Landkreis bescheinigt Sebnitz gutes Wirtschaften und stabile Finanzlage

Das Landratsamt hat die Rechtmäßigkeit des Nachtragshaushalts der Großen Kreisstadt Sebnitz für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt. Einen entsprechenden Bescheid erhielt die Stadt Sebnitz mit Schreiben vom 08.06.2017.