09.07.2020
Brandverhütungsschauen auch in den Feuerwehren durchgeführt
Nach § 22 SächsBRKG ist die Große Kreisstadt Sebnitz als örtliche Brandschutzbehörde dazu verpflichtet, im Rahmen der Sicherstellung des Brandschutzes auch Brandverhütungsschauen in verschiedenen Objekten durchzuführen.