Anfang August sind die ersten acht Förderbescheide zu Sofortmaßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung bei der Stadtverwaltung Sebnitz eingegangen. Die Gesamtfördersumme beträgt 284.298,05 Euro, was einem Fördersatz von 100 % entspricht. Die erforderlichen Mittel wurden als außerplanmäßige Ausgabe mit Beschlussfassung im Stadtrat vorfinanziert.
Die Bescheide betreffen die Sofortmaßnahmen:
- Böschungssicherung/Instandsetzung geschädigter Bereiche am Abzweig Altendorf, Richtung Kohlmühle
- Ersatzneubau Rahmendurchlass des Schönbachs vor dem Mühlteich, Goldgruben OT Schönbach
- Sofortmaßnahme Sedimentberäumung der Gewässer Sebnitz, Schönbach, Lichtenhainer Bach und Beuthenbach
- Sicherung/Wiederherstellung straßenseitige Böschung an Wendestelle, Lichtenhain
- Wiederherstellung Befahrbarkeit öffentlicher Straßen im Gemeindegebiet Schönbach
- Wiederherstellung Befahrbarkeit öffentlicher Straßen im Gemeindegebiet Lichtenhain
- Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit Straßen/Wege im gesamten Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz
- Havariebeseitigung Baustelle Sängerhof Sebnitz
Damit kann die Stadt nunmehr die vorfinanzierten Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank zur Auszahlung beantragen.