Hochwasserschadensbeseitigung

Erste Förderbescheide eingegangen

Durchlass Goldgruben

Anfang August sind die ersten acht Förderbescheide zu Sofortmaßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung bei der Stadtverwaltung Sebnitz eingegangen. Die Gesamtfördersumme beträgt 284.298,05 Euro, was einem Fördersatz von 100 % entspricht. Die erforderlichen Mittel wurden als außerplanmäßige Ausgabe mit Beschlussfassung im Stadtrat vorfinanziert.

Die Bescheide betreffen die Sofortmaßnahmen:

  • Böschungssicherung/Instandsetzung geschädigter Bereiche am Abzweig Altendorf, Richtung Kohlmühle
  • Ersatzneubau Rahmendurchlass des Schönbachs vor dem Mühlteich, Goldgruben OT Schönbach
  • Sofortmaßnahme Sedimentberäumung der Gewässer Sebnitz, Schönbach, Lichtenhainer Bach und Beuthenbach
  • Sicherung/Wiederherstellung straßenseitige Böschung an Wendestelle, Lichtenhain
  • Wiederherstellung Befahrbarkeit öffentlicher Straßen im Gemeindegebiet Schönbach
  • Wiederherstellung Befahrbarkeit öffentlicher Straßen im Gemeindegebiet Lichtenhain
  • Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit Straßen/Wege im gesamten Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz
  • Havariebeseitigung Baustelle Sängerhof Sebnitz

Damit kann die Stadt nunmehr die vorfinanzierten Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank zur Auszahlung beantragen.

Durchlass Goldgruben