Geänderte Einzugsgebiete für die Sebnitzer Grundschulen

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 die befristete Zuordnung von Straßen aus dem Einzugsgebiet der Grundschule Rosenstraße zum Einzugsgebiet der Grundschule Schandauer Straße für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen.

Betroffen sind folgende Straßen:

Berggäßchen, Bergstraße, Burggäßchen, Friedhofstraße, Grenzbaudenweg, Hertigswalder Straße, Hertigswalder Kirchweg, Markt, Mühlgäßchen, Neustädter Straße, Tannertstraße, Weberstraße.

Außerdem werden die geteilten Straßen Götzingerstraße und Schandauer Straße der Grundschule Schandauer Straße dauerhaft zugeordnet. Aufgrund der ab dem Schuljahr 2027/2028 startenden digitalen Schulanmeldung ist eine Teilung der Straßen nicht mehr möglich.

Hintergrund der Änderung ist die durchaus erfreulich hohe Anzahl der Schulanmeldungen in der Grundschule Rosenstraße, jedoch reichen die verfügbaren Platzkapazitäten nicht aus. Durch freie räumliche Kapazitäten der Grundschule Schandauer Straße können jedoch alle angemeldeten Kinder ab dem kommenden Schuljahr aufgenommen werden.

Aufgrund der Anmeldeprognosen für die darauffolgenden Schuljahre ist diese Anordnung für ein Schuljahr befristet. Anschließend gelten die ursprünglichen Einzugsbereiche der Schulbezirke wieder.

Für Rückfragen oder Hinweise stehen Ihnen der Schulleiter beider Grundschulen, Herr Friebe sowie Frau Adam, Schulverwaltung zur Verfügung.

Herr Friebe: (035971) 52124, post@gs-sebnitz.de

Frau Adam: (035971) 84 203, isolde.adam@stadtverwaltung-sebnitz.de