Briefwahl beantragen und wählen – so einfach geht es!

Für die am 12.06.2022 stattfindende Landrats- und Oberbürgermeisterwahl ist seit dem 23.05.2022 die Briefwahl möglich.

Wahlkreuz

Wahlberechtigte können sich auf Antrag die Stimmzettel für die Landrats- und Oberbürgermeisterwahl nach Hause oder eine abweichende Anschrift zusenden lassen. Das hat den Vorteil, dass man die Stimmzettel in Ruhe ausbreiten und dann wählen kann. Die Verwaltung empfiehlt daher ausdrücklich, das Angebot der Briefwahl wahrzunehmen.

Für diejenigen Wahlberechtigten, die sich am Wahltag schlichtweg was anderes vorgenommen haben oder terminlich verhindert sind, bietet die Briefwahl zudem die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag die Stimmabgabe vorzunehmen.

Briefwahl ist ganz einfach – Wahlscheinanträge können noch bis Freitag, den 10.06.2022, 16:00 Uhr, gestellt werden. Entweder durch Zurücksenden oder Abgabe der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte (Wahlscheinantrag auf der Rückseite), online unter www.sebnitz.de oder durch persönliches Erscheinen (Mitnahme Wahlbenachrichtigungskarte, Personalausweis) im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung. Dort kann im Übrigen auch sofort die Briefwahl durchgeführt werden.