Bekanntmachungen

Information zur Kampagne für Holzheizer in Sachsen "Clever heizen - Geld sparen"

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kur- und Erholungsorten spielt die Luftqualität, gerade im Winter, eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Kampagne für Holzheizer in Sachsen „Clever heizen – Geld sparen“ hinweisen. Das LfULG führt diese gemeinsam mit der Ofenakademie durch. Die Kampagne soll den Nutzer einer Feuerstätte zum effizienten Heizen mit Holz sensibilisieren, um somit die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Holz-öfen zu senken. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen mit der Aktion auch ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden erreicht werden.

Die Kampagne beinhaltet eine kostenfreie Nutzerschulung, welche von der Ofenakademie durchgeführt wird. Der Kurs der Ofenakademie ist als E-Learning-Plattform konzipiert und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Es werden dabei Inhalte zur richtigen Bedienung des eigenen Holzofens und zum effizienten Brennstoffeinsatz vermittelt, um eine Verminderung des Brennstoffbedarfs zu bewirken und so-mit für den Betreiber der Anlage Kosten zu senken. Themenpunkte sind zu-dem verschiedene Abgasreinigungseinrichtungen sowie die Reinigung und Wartung der Holzöfen. Das Kontingent der kostenfreien Kurse ist dabei vor-erst auf eine Anzahl von 2500 beschränkt. Eine Aufstockung des Kontingents ist derzeit in Planung.

Wer Zugang zu dieser kostenlosen Nutzerschulung erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite https://www.ofenakademie.de/clever-heizen/ registrieren. Am Ende des Lehrganges können die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen bei einem kurzen Test überprüfen. Wer diesen besteht, erhält ein personalisiertes Zertifikat.

Außerdem verteilen etwa 50 sächsische Schornsteinfeger, die unsere Kampagne unterstützen, ebenfalls Zugangscodes an die Betreiber der Feuerstät-ten. Die Codes befinden sich aufgedruckt auf Streichholzschachteln und werden dem Betreiber im Rahmen der Überprüfung nach KÜO bzw. im Rahmen der Emissionsmessung nach 1. BImSchV übergeben.

Der Online-Kurs wurde im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsprojektes in Kooperation mit der DBI-Gruppe in Freiberg, dem Deutschen Biomasseforschungszent-rum in Leipzig, dem Technologie- und Förderzentrum und der Ofenakademie erarbeitet. Es wurden Schulungsmaterial zum effizienten Heizen mit Holzöfen erstellt und Versuchs- und Schulungstage mit Testpersonen, die bereits über Erfahrungen mit dem Holzheizen verfügten, durchgeführt. Dabei wurde der Einfluss des Nutzerverhaltens vor und nach der Schulung festgestellt. Gerade beim Nachlegen des Brennholzes konnte bei allen sechs Testpersonen des Projektes nach der Schulung eine deutliche Abnahme der Emissionen von Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen zwischen 55 % bis 96 % bzw. 29 % und 99 % gemessen werden.

Das ist ein deutlicher Gewinn für die Gesundheit und die Umwelt. Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Kampagne. Ein von uns und der Ofenakademie zusammengestelltes Media-Kit kann Ihnen dabei helfen. Dies ist abrufbar unter https://www.ofenakade-mie.de/mk-clever-heizen/ mit dem Passwort ch24-kgh.

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“

Große Kreisstadt Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz                                                  

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss-Nr. SR/92/2025 vom 25.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ in der Fassung vom 11.06.2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.

Mit dem Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.06.202 besteht aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen, Teil C – Begründung mit Anlagen 1–4 und Teil D – Umweltbericht mit Anlagen 1–3.

Die Große Kreisstadt Sebnitz veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag               von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich                                          von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Folgende aufgeführte Normen, auf die im Entwurf Bezug genommen wird, liegen bei der Stadtverwaltung Sebnitz vor und können im Rahmen der öffentlichen Beteiligung von den Bürgern bei Bedarf eingesehen werden:
- DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
- DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
-  Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 11.06.2025 mit Anlagen 1-3:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Es ist eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz enthalten sowie naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Anlagen zum Umweltbericht:

  • Anlage 1: IFG - Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH: Baugrunduntersuchung mit

Versickerungsnachweis, 27.06.2024 (ohne Anlagen)

  • Anlage 2:  Akustik Bureau Dresden GmbH: Schaltechnische Untersuchung B-Plan „Caravan und Campingplatz Lichtenhain“, ABD 44270-01/25, 21.01.2025
  • Anlage 3: AIB GmbH: Beleuchtungskonzept/ Stellungnahme zu Lichtemissionen zum

Bebauungsplan „Caravan- und Campingplatz“ Lichtenhain, 13.01.2025
- Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

  • LRA Pirna Stellungnahmen vom 08.08.2024:
    Hinweise zum Naturschutz
    Hinweise bezüglich Immissionsschutz
    Hinweise zum Gewässerschutz
    Hinweise Abfall, Boden, Altlasten
  • Landesdirektion Sachsen, Referat Naturschutz, Landschaftspflege vom 18.07.2024
    Hinweise zu Bestandsbäumen und Schutzgebietsflächen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024
    Hinweise bezüglich Geologie und Radonschutz

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Bebauungsplangebietes, durch die Gefahren für die Umwelt abgewehrt und dem Entstehen schädlicher Umweltauswirkungen vorgebeugt werden soll.   

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landesportales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“" im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar
Oberbürgermeister

E_TeilA_Planzeichnung_A2_Caravan_LH.pdf
E_TeilB_Textl.Festsetzungen_Caravan_LH.pdf
E_TeilC__Begründung_Caravan_LH.pdf
E_TeilC_A1_Konzept_Caravan_LH.pdf
E_TeilC_A2_AktN-Beratung-Zufahrt_Caravan_LH.pdf
E_TeilC_A3_Informationsblätter_ZAOE_Caravan_LH.pdf
E_TeilC_A4_Platzordnung_Caravan_LH.pdf
E_TeilD__Umweltbericht_Caravan_LH.pdf
E_TeilD_A1_Baugrunduntersuchung_Caravan_LH.pdf
E_TeilD_A2_Schallimmissionsprognose_Caravan_LH.pdf
E_TeilD_A3_Beleuchtungskonzept_Caravan_LH.pdf