Bekanntmachungen
Tierbestandsmeldung 2025
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
QR-Code Neuanmeldung |
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
Information zur Kampagne für Holzheizer in Sachsen "Clever heizen - Geld sparen"
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kur- und Erholungsorten spielt die Luftqualität, gerade im Winter, eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Kampagne für Holzheizer in Sachsen „Clever heizen – Geld sparen“ hinweisen. Das LfULG führt diese gemeinsam mit der Ofenakademie durch. Die Kampagne soll den Nutzer einer Feuerstätte zum effizienten Heizen mit Holz sensibilisieren, um somit die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Holz-öfen zu senken. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen mit der Aktion auch ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden erreicht werden.
Die Kampagne beinhaltet eine kostenfreie Nutzerschulung, welche von der Ofenakademie durchgeführt wird. Der Kurs der Ofenakademie ist als E-Learning-Plattform konzipiert und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Es werden dabei Inhalte zur richtigen Bedienung des eigenen Holzofens und zum effizienten Brennstoffeinsatz vermittelt, um eine Verminderung des Brennstoffbedarfs zu bewirken und so-mit für den Betreiber der Anlage Kosten zu senken. Themenpunkte sind zu-dem verschiedene Abgasreinigungseinrichtungen sowie die Reinigung und Wartung der Holzöfen. Das Kontingent der kostenfreien Kurse ist dabei vor-erst auf eine Anzahl von 2500 beschränkt. Eine Aufstockung des Kontingents ist derzeit in Planung.
Wer Zugang zu dieser kostenlosen Nutzerschulung erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite https://www.ofenakademie.de/clever-heizen/ registrieren. Am Ende des Lehrganges können die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen bei einem kurzen Test überprüfen. Wer diesen besteht, erhält ein personalisiertes Zertifikat.
Außerdem verteilen etwa 50 sächsische Schornsteinfeger, die unsere Kampagne unterstützen, ebenfalls Zugangscodes an die Betreiber der Feuerstät-ten. Die Codes befinden sich aufgedruckt auf Streichholzschachteln und werden dem Betreiber im Rahmen der Überprüfung nach KÜO bzw. im Rahmen der Emissionsmessung nach 1. BImSchV übergeben.
Der Online-Kurs wurde im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsprojektes in Kooperation mit der DBI-Gruppe in Freiberg, dem Deutschen Biomasseforschungszent-rum in Leipzig, dem Technologie- und Förderzentrum und der Ofenakademie erarbeitet. Es wurden Schulungsmaterial zum effizienten Heizen mit Holzöfen erstellt und Versuchs- und Schulungstage mit Testpersonen, die bereits über Erfahrungen mit dem Holzheizen verfügten, durchgeführt. Dabei wurde der Einfluss des Nutzerverhaltens vor und nach der Schulung festgestellt. Gerade beim Nachlegen des Brennholzes konnte bei allen sechs Testpersonen des Projektes nach der Schulung eine deutliche Abnahme der Emissionen von Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen zwischen 55 % bis 96 % bzw. 29 % und 99 % gemessen werden.
Das ist ein deutlicher Gewinn für die Gesundheit und die Umwelt. Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Kampagne. Ein von uns und der Ofenakademie zusammengestelltes Media-Kit kann Ihnen dabei helfen. Dies ist abrufbar unter https://www.ofenakade-mie.de/mk-clever-heizen/ mit dem Passwort ch24-kgh.
Öffentliche Bekanntmachung Einziehung öffentlicher Platz "Sportplatz" Lichtenhain
Öffentliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Einziehung des öffentlichen Platzes „Sportplatz“ im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen.
Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 40, 2024 vom 04.10.2024, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG, den beschränkt-öffentlichen Platz „Sportplatz“ im Ortsteil Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, wird der Platz auf Flurstück 143/3 Gemarkung Lichtenhain mit der Eintragungsverfügung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 09.01.2025 eingezogen.
Die Eintragungsverfügung und das zugehörige Bestandsblatt Nr. 11 „Sportplatz“ liegen für die Dauer von einem Monat, vom 17.01.2025 bis 17.02.2025 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 203 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz einzulegen.
Öffentliche Bekanntmachung Einziehung öffentliche Straße "zum Sportplatz" Lichtenhain
Öffentliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Einziehung der öffentlichen Straße „zum Sportplatz“ im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen.
Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 40, 2024 vom 04.10.2024, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG, den beschränkt-öffentlichen Weg „zum Sportplatz“ im Ortsteil Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, wird der Weg auf den Flurstücken 149/1 und143/5 Gemarkung Lichtenhain mit der Eintragungsverfügung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 09.01.2025 eingezogen.
Die Eintragungsverfügung und das zugehörige Bestandsblatt Nr. 21 „zum Sportplatz“ liegen für die Dauer von einem Monat, vom 17.01.2025 bis 17.02.2025 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zi. 203 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz einzulegen.