Bekanntmachungen

Zehn Jahre Bahnlückenschluss zwischen Sebnitz und Dolni Poustevna

10 Jahre Lückenschluss

Gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Eisenbahnverkehrs

Die Städte Dolní Poustevna und Sebnitz organisierten mit dem grenzüberschreitenden Projekt „Gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Eisenbahnverkehrs“ ein Treffen von Eisenbahnfreunden auf deutscher und tschechischer Seite. Die Veranstaltung fand in der Nähe der Bahnhöfe in Dolní Poustevna und Sebnitz statt. Den Höhepunkt des Programms bildete die gemeinsame Fahrt eines historischen Zuges von Dolní Poustevna nach Sebnitz und wieder zurück. Das Projekt umfasste auch zusätzliche Aktivitäten für die Teilnehmer, zum Beispiel in Form von Ausstellungswettbewerben. Das Projekt wurde von der Euroregion Neisse im Rahmen des Kleinprojektefonds SN - CZ gefördert. Dieser ist Teil des Programmes „Interreg Sachsen - Tschechien 2021 – 2027“ und unterstützte die Projektpartner mit insgesamt 4.240 EUR, welches 80 % der Gesamtkosten entspricht.

Wir möchten uns bei allen Teilnehmern an diesem Tag bedanken und freuen uns auf ein gemeinsames Treffen für zukünftige Projekte.

Förderhinweis gem Aktivitäten Eisenbahnverkehr

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Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.

Bekanntmachung

Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)

Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.

Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Weg (BÖW) „Zum Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.

Der betroffene Weg ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 21 als BÖW „zum Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖW „zum Sportplatz“ nicht vorliegt, da der beschränkt-öffentliche Platz „Sportplatz“ keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr besitzt und somit die Erschließungsfunktion entfallen ist.

Die Lage des betroffenen Weges ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.

Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges zum Sportplatz Lichtenhain

Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.

Bekanntmachung

Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)

Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.

Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Platz (BÖP) „Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.

Der betroffene Platz ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 11 als BÖP „Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖP „Sportplatz“ nicht vorliegt, da der Platz dauerhaft gewerblich genutzt wird.

Die Lage des betroffenen Platzes ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.

Bekanntmachung Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz Lichtenhain

Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mitteldorf der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 mit Beschluss Nr. SR/25/2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich im Ortsteil Mittelndorf der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 7.819 m² und umfasst Teile der Flurstücke 87/1 und 85/13 der Gemarkung Mittelndorf.

Mit dem Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mittelndorf“ sollen auf dem nicht mehr genutzten ehemaligen Sportplatz in Mittelndorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz Mittelndorf“ besteht aus der Planzeichnung M 1:1000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und den Grünordnungsplänen (Bestand und Entwicklung) in der Fassung vom 01.10.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 12.12.2024
in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,
in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar
Oberbürgermeister

Planzeichnung alter Sportplatz Mittelndorf

Ausschnitt Planzeichnung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mitteldorf" im Ortsteil Mittelndorf (Abbildung: Stadtverwaltung)

Planzeichnung
Begründung mit Umweltbericht
Grünordnungsplan Bestand
Grünordnungsplan Entwicklung

Tierbestandsmeldung 2025

Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
  • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

QR-Code Neuanmeldung

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. 

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de