Bekanntmachungen
Information zur Kampagne für Holzheizer in Sachsen "Clever heizen - Geld sparen"
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kur- und Erholungsorten spielt die Luftqualität, gerade im Winter, eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Kampagne für Holzheizer in Sachsen „Clever heizen – Geld sparen“ hinweisen. Das LfULG führt diese gemeinsam mit der Ofenakademie durch. Die Kampagne soll den Nutzer einer Feuerstätte zum effizienten Heizen mit Holz sensibilisieren, um somit die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Holz-öfen zu senken. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen mit der Aktion auch ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden erreicht werden.
Die Kampagne beinhaltet eine kostenfreie Nutzerschulung, welche von der Ofenakademie durchgeführt wird. Der Kurs der Ofenakademie ist als E-Learning-Plattform konzipiert und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Es werden dabei Inhalte zur richtigen Bedienung des eigenen Holzofens und zum effizienten Brennstoffeinsatz vermittelt, um eine Verminderung des Brennstoffbedarfs zu bewirken und so-mit für den Betreiber der Anlage Kosten zu senken. Themenpunkte sind zu-dem verschiedene Abgasreinigungseinrichtungen sowie die Reinigung und Wartung der Holzöfen. Das Kontingent der kostenfreien Kurse ist dabei vor-erst auf eine Anzahl von 2500 beschränkt. Eine Aufstockung des Kontingents ist derzeit in Planung.
Wer Zugang zu dieser kostenlosen Nutzerschulung erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite https://www.ofenakademie.de/clever-heizen/ registrieren. Am Ende des Lehrganges können die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen bei einem kurzen Test überprüfen. Wer diesen besteht, erhält ein personalisiertes Zertifikat.
Außerdem verteilen etwa 50 sächsische Schornsteinfeger, die unsere Kampagne unterstützen, ebenfalls Zugangscodes an die Betreiber der Feuerstät-ten. Die Codes befinden sich aufgedruckt auf Streichholzschachteln und werden dem Betreiber im Rahmen der Überprüfung nach KÜO bzw. im Rahmen der Emissionsmessung nach 1. BImSchV übergeben.
Der Online-Kurs wurde im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsprojektes in Kooperation mit der DBI-Gruppe in Freiberg, dem Deutschen Biomasseforschungszent-rum in Leipzig, dem Technologie- und Förderzentrum und der Ofenakademie erarbeitet. Es wurden Schulungsmaterial zum effizienten Heizen mit Holzöfen erstellt und Versuchs- und Schulungstage mit Testpersonen, die bereits über Erfahrungen mit dem Holzheizen verfügten, durchgeführt. Dabei wurde der Einfluss des Nutzerverhaltens vor und nach der Schulung festgestellt. Gerade beim Nachlegen des Brennholzes konnte bei allen sechs Testpersonen des Projektes nach der Schulung eine deutliche Abnahme der Emissionen von Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen zwischen 55 % bis 96 % bzw. 29 % und 99 % gemessen werden.
Das ist ein deutlicher Gewinn für die Gesundheit und die Umwelt. Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Kampagne. Ein von uns und der Ofenakademie zusammengestelltes Media-Kit kann Ihnen dabei helfen. Dies ist abrufbar unter https://www.ofenakade-mie.de/mk-clever-heizen/ mit dem Passwort ch24-kgh.
Tun und Lassen an Fließgewässern
Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 mit Beschluss Nr. SR/130/2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ in der Fassung vom 06.01.2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst das Flurstück 302/a der Gemarkung Altendorf.
Ziel der Planung ist die Einbeziehung des genannten Flurstücks in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ in der Fassung vom 06.01.2026, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Satzungstext, Teil C - Begründung und der Anlage zur Begründung (Baugrundgutachten) wird
vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung
während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die vollständigen Planunterlagen werden parallel dazu im Internet auf der Internetseite der Stadt Sebnitz unter https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite veröffentlicht.
Während des Zeitraumes der Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich (Telefon: 035971 84 205 bzw. 035971 84 150).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Sebnitz, den 27.03.2026
Kretzschmar
Oberbürgermeister
Teil A Planzeichnung Mühlenweg Altendorf
Teil B Satzungstext Mühlenweg Altendorf
Teil C Anlage Baugrundbericht Mühlenweg Altendorf
Teil C Begründung Mühlenweg Altendorf
Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude"
Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 mit Beschluss Nr. SR/129/2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1639/1, 1641/2, 1641/4, 1719/7, 1719/12 der Stadt Sebnitz, Gemarkung Sebnitz und liegt im Außenbereich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Baurecht für die Realisierung des Vorhabens "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ angestrebt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude" besteht aus der Planzeichnung M 1:500, Teil A1, den textlichen Festsetzungen, Teil B und der Begründung, Teil C mit Anlagen in der Fassung vom 19.02.2026.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Vorentwurfs-)Fassung vom 19.02.2026 verfügbar:
• Begründung
• Bestandsplan
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sebnitz“ unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Tourismus „Ferien-haussiedlung an der Finkenbaude“, Stadt Sebnitz, Gemarkung Sebnitz und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden zu jedermanns Einsicht und Erörterung
vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung
während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die vollständigen Planunterlagen werden parallel dazu im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite
Während der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude" abgegeben werden.
Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Sebnitz, den 27.03.2026
Kretzschmar
Oberbürgermeister
Teil A1 B-Plan Ferienhaussiedlung Finkenberg
Teil B Festsetzungen B-Plan Ferienhaussiedlung Finkenberg
Teil C Begürndung B-Plan Ferienhaussiedlung Finkenberg
Vorentwurf Übersicht B-Plan Ferienhaussiedlung Finkenberg