Bekanntmachungen

2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf"

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Erneute öffentliche Beteiligung zum Entwurf  der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" (2. Entwurf) im Ortsteil Ottendorf der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss Nr. STR/2024/028 den 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf besteht aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Anlagen (Teil C) jeweils in der Fassung vom 25.04.2022, geändert am 02.05.2024.

Die öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurfes der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit
vom 17.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024
in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung.

während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die DIN-Vorschriften DIN 18915 sowie die DIN 19731, auf die in den textlichen Festsetzungen (Teil B) Bezug genommen wird, liegen ebenfalls zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Sebnitz vor.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Baugrunduntersuchung, IFG-Projekt-Nr. I-148-09-21, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 30.09.2021 (Anlage 1 der Begründung Teil C) – Die Baugrunduntersuchung umfasst eine Baugrunderkundung mit Angaben über die anzutreffenden Bodenverhältnisse, die Zusammenfassung und Auswertung bodenmechanischer Laboruntersuchungen sowie Aussagen zur Versickerungsfähigkeit.
  • Nachweis der Versickerung von Niederschlagswasser, Ingenieurbüro Buder GmbH, Markt 2, 01844 Neustadt in Sachsen vom 04.03.2024 (Anlage 2 der Begründung
    Teil C) – Der Nachweis der Versickerung von Niederschlagswasser umfasst die Berechnung von Versickerungsanlagen für jede Parzelle sowie die Berechnung des Rückhaltevolumens für den Überflutungsnachweis.
  • Versickerungsuntersuchung I-148-09-21 / UP1, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 11.04.2023 (Anlage 3 der Begründung Teil C) – Der Fachbeitrag Versickerungsuntersuchung umfasst die Dokumentation von Versickerungsversuchen und deren Ergebnisse.
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden, Stellungnahme vom 06.07.2022 mit Hinweisen zum Baugrund und zur geotechnischen Baubegleitung zur Beachtung bei der Bauausführung.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes sowie der Sicherung der Niederschlagswasserversickerung.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landesportales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

gez. Kretzschmar
Oberbürgermeister

Deckblatt 2.Entwurf
Teil A Planzeichnung
Teil B Textliche Festsetzungen
Teil C Begründung
zu Teil C Anlage 1 Baugrunduntersuchung
zu Teil C Anlage 2 Nachweis der Versickerung
zu Teil C Anlage 3 Versickerungsuntersuchung

Planzeichnung EH Standort Ottendorf

Ausschnitt Planzeichnung (Teil A) des 2. Entwurfes der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf (Abbildung: Stadtverwaltung)

Vorzeitiger Bebauungsplan „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 mit Beschluss Nr. STR/2024/044 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.

Mit dem vorzeitigen Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“, besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), der Anlage zur Begründung (Teil C-Anlage 1) und dem Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 08.08.2024in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, in der Bauverwaltung/Stadtplanung, während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024
    Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liseselotte-Hermann-Str. 4, 02625 Bautzen
    Der Umweltbericht liefert eine Bestandsaufnahme sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Es werden Planungsalternativen untersucht sowie eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz erstellt. Außerdem enthält der Umweltbericht naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes sowie der Sicherung der Niederschlagswasserversickerung.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar
Oberbürgermeister

Teil A Planzeichnung
Teil B Textliche Festsetzungen
Teil C Begründung
Teil C Begründung Anlage Konzept
Teil D Umweltbericht

Planzeichnung Caravan LH

Ausschnitt Planzeichnung (Teil A) des Vorentwurfes zum vorzeitigen Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain" im Ortsteil Lichtenhain (Abbildung: Stadtverwaltung)