Bekanntmachungen
Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Bekanntmachung
Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Zum Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Weg (BÖW) „Zum Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.
Der betroffene Weg ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 21 als BÖW „zum Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖW „zum Sportplatz“ nicht vorliegt, da der beschränkt-öffentliche Platz „Sportplatz“ keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr besitzt und somit die Erschließungsfunktion entfallen ist.
Die Lage des betroffenen Weges ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.
Bekanntmachung Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Bekanntmachung
Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Einziehung des beschränkt-öffentlichen Platzes „Sportplatz“ in der Gemarkung Lichtenhain.
Die Große Kreisstadt Sebnitz gibt, gemäß § 8 Abs. 4 SächsStrG bekannt, den beschränkt-öffentlichen Platz (BÖP) „Sportplatz“ in Lichtenhain nach Ablauf einer Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen.
Der betroffene Platz ist im Bestandsverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen des Ortsteils Lichtenhain unter Bestandsblatt Nummer 11 als BÖP „Sportplatz“ eingetragen. Innerhalb des Abwägungsprozesses zur Prüfung der Voraussetzung für die Einziehung nach § 8 Abs. 2 SächsStrG ist festzustellen, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung im Fall des BÖP „Sportplatz“ nicht vorliegt, da der Platz dauerhaft gewerblich genutzt wird.
Die Lage des betroffenen Platzes ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Vom Einziehungsverfahren Betroffene können bis zum 27.12.2024 Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten vorbringen.
Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf
Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mitteldorf der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 mit Beschluss Nr. SR/25/2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Das Vorhabengebiet befindet sich im Ortsteil Mittelndorf der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 7.819 m² und umfasst Teile der Flurstücke 87/1 und 85/13 der Gemarkung Mittelndorf.
Mit dem Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mittelndorf“ sollen auf dem nicht mehr genutzten ehemaligen Sportplatz in Mittelndorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz Mittelndorf“ besteht aus der Planzeichnung M 1:1000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und den Grünordnungsplänen (Bestand und Entwicklung) in der Fassung vom 01.10.2024.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit
vom 11.11.2024 bis einschließlich 12.12.2024
in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,
in der Bauverwaltung/Stadtplanung
während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite
Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf abgegeben werden.
Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Kretzschmar
Oberbürgermeister
Ausschnitt Planzeichnung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mitteldorf" im Ortsteil Mittelndorf (Abbildung: Stadtverwaltung)
Planzeichnung
Begründung mit Umweltbericht
Grünordnungsplan Bestand
Grünordnungsplan Entwicklung
Tierbestandsmeldung 2025
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
QR-Code Neuanmeldung |
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
Information zur Kampagne für Holzheizer in Sachsen "Clever heizen - Geld sparen"
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kur- und Erholungsorten spielt die Luftqualität, gerade im Winter, eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Kampagne für Holzheizer in Sachsen „Clever heizen – Geld sparen“ hinweisen. Das LfULG führt diese gemeinsam mit der Ofenakademie durch. Die Kampagne soll den Nutzer einer Feuerstätte zum effizienten Heizen mit Holz sensibilisieren, um somit die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Holz-öfen zu senken. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen mit der Aktion auch ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden erreicht werden.
Die Kampagne beinhaltet eine kostenfreie Nutzerschulung, welche von der Ofenakademie durchgeführt wird. Der Kurs der Ofenakademie ist als E-Learning-Plattform konzipiert und kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Es werden dabei Inhalte zur richtigen Bedienung des eigenen Holzofens und zum effizienten Brennstoffeinsatz vermittelt, um eine Verminderung des Brennstoffbedarfs zu bewirken und so-mit für den Betreiber der Anlage Kosten zu senken. Themenpunkte sind zu-dem verschiedene Abgasreinigungseinrichtungen sowie die Reinigung und Wartung der Holzöfen. Das Kontingent der kostenfreien Kurse ist dabei vor-erst auf eine Anzahl von 2500 beschränkt. Eine Aufstockung des Kontingents ist derzeit in Planung.
Wer Zugang zu dieser kostenlosen Nutzerschulung erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite https://www.ofenakademie.de/clever-heizen/ registrieren. Am Ende des Lehrganges können die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen bei einem kurzen Test überprüfen. Wer diesen besteht, erhält ein personalisiertes Zertifikat.
Außerdem verteilen etwa 50 sächsische Schornsteinfeger, die unsere Kampagne unterstützen, ebenfalls Zugangscodes an die Betreiber der Feuerstät-ten. Die Codes befinden sich aufgedruckt auf Streichholzschachteln und werden dem Betreiber im Rahmen der Überprüfung nach KÜO bzw. im Rahmen der Emissionsmessung nach 1. BImSchV übergeben.
Der Online-Kurs wurde im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsprojektes in Kooperation mit der DBI-Gruppe in Freiberg, dem Deutschen Biomasseforschungszent-rum in Leipzig, dem Technologie- und Förderzentrum und der Ofenakademie erarbeitet. Es wurden Schulungsmaterial zum effizienten Heizen mit Holzöfen erstellt und Versuchs- und Schulungstage mit Testpersonen, die bereits über Erfahrungen mit dem Holzheizen verfügten, durchgeführt. Dabei wurde der Einfluss des Nutzerverhaltens vor und nach der Schulung festgestellt. Gerade beim Nachlegen des Brennholzes konnte bei allen sechs Testpersonen des Projektes nach der Schulung eine deutliche Abnahme der Emissionen von Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen zwischen 55 % bis 96 % bzw. 29 % und 99 % gemessen werden.
Das ist ein deutlicher Gewinn für die Gesundheit und die Umwelt. Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Kampagne. Ein von uns und der Ofenakademie zusammengestelltes Media-Kit kann Ihnen dabei helfen. Dies ist abrufbar unter https://www.ofenakade-mie.de/mk-clever-heizen/ mit dem Passwort ch24-kgh.