Umbeschilderung der doppelten Straßennamen begonnen

In der vergangenen Woche konnte die Umbeschilderung der doppelten Straßennamen weiter planmäßig die nächste Etappe abgeschlossen werden.

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Hierfür sind die neuen Straßennamen angebracht worden, die bisherigen Straßennamen bleiben übergangsweise für einen Zeitraum sichtbar. Dabei gilt grundsätzlich, dass der neue Name oben steht und der alte unten. Diese Doppelbeschilderung bleibt in der Zeit von Ende November 2025 bis voraussichtlich Ende Januar 2026 vorhanden. Anschließend werden die alten Bezeichnungen vollständig entfernt und es gelten ausschließlich die neu vergebenen Straßennamen. Parallel dazu konnte die Hausnummernneuzuordnung finalisiert werden, sodass vor dem Jahreswechsel jeder betroffene Anwohner und Grundstückseigentümer bereits über seine neue Anschrift unterrichtet werden kann. Vorausgegangen war ein Beschluss des Stadtrates Anfang 2025 zur Umbenennung der doppelten Straßennamen. Damit folgte er einer Forderung aus der Eingemeindungsvereinbarung zwischen der ehemaligen Gemeinde Kirnitzschtal und der Großen Kreisstadt Sebnitz.

Insgesamt wurden in Sebnitz und seinen Ortsteilen rund 30 neue Straßennamen vergeben, sodass Verwechslungen bei Adressen zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie unter: https://rathaus.sebnitz.de/aktuelles/umbenennung-doppelte-strassennamen-in-sebnitz/

Grundsätzlich werden den Trägern öffentlicher Belange wie zum Beispiel, Medienversorger aber auch anderen Behörden sogenannte Übersetzungslisten zur Verfügung gestellt. Diese Übersicht enthält die alten und neuen Straßennamen. Zur endgültigen Änderung der personenbezogenen Daten bedarf es jedoch der aktiven Mitwirkung der betroffenen Anwohner und Grundstückseigentümer. 

Für Rückfragen verwenden Sie bitte folgende Kontaktdaten/E-Mail: strassennamen@stadtverwaltung-sebnitz.de

Ab 2. Februar 2026 besteht die Möglichkeit zur Adressänderung in der städtischen Meldebehörde. Um Wartezeiten zu verkürzen, empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung (Tel. 035971/84 259, -260; E-Mail: meldebehoerde@stadtverwaltung-sebnitz.de.

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