Da die erforderliche verkehrstechnische Erschließung für die Errichtung einer PV-Anlage nicht sichergestellt werden kann, wurde in der Sitzung des Stadtrates im Januar 2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses aus 2022 beschlossen.
Weder Anlieferungen noch der dauerhaft störungsfreie Betrieb (z.B. Feuerwehrzufahrt) können gewährleistet werden. Direkt auf dem entsprechenden Flurstück in Schönbach für die Errichtung der PV-Anlage eine Zufahrt zu errichten, ist aufgrund der Topographie nicht möglich. Auch weitere Zuwegungen, die geprüft wurden, scheiterten an der Zustimmung der jeweiligen Flächeneigentümer.
Foto: hier sollte der Solarpark in Schönbach entstehen (Foto: Andreas Ditzig)